Update: Überbrückungshilfen 3 Plus
Du suchst Fördermittel und Zuschüsse?
Überbrückungshilfen 3 Plus: Onlinebentragung fertig
Die Überbrückungshilfen 3 Plus sind seit Juni beschlossene Sache. Über einen Monat später, seit 23. Juli, ist nun die Antragsstrecke dafür eröffnet worden. Unter folgender Website des Bundeswirtschaftsministeriums kann dein prüfender Dritter nun die Erstbeantragung deiner entsprechenden Hilfen für den Zeitraum Juli bis September durchführen:
https://antragslogin.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de BMWI
Überbrückungshilfen 3 Plus: prüfende Dritte
Benötigst du krisenbedingt eine Finanzierung deines Unternehmens stehen dir noch bis September 2021 die Überbrückungshilfen 3 Plus zur Verfügung. Für die Beantragung der Überbrückungshilfen benötigst du zwingend einen prüfenden Dritten wie etwa deinen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder einen spezialisierten Rechtsanwalt.
Dieser von dir ausgewählte Vertreter der steuerberatenden Berufsgruppe muss deine Hilfsbedürftigkeit entsprechend der Regularien der Überbrückungshilfen 3 Plus prüfen und anmelden. Damit fungiert diese Berufsgruppe zu einer Art unteren Behörde, welche jedoch von dir als Unternehmer direkt bezahlt wird.
„Die Kosten für den prüfenden Dritten müssen vom Antragsteller selbst getragen werden und zwar für beide Phasen (Antragstellung und spätere Überprüfung). Sie sind aber im Rahmen der Überbrückungshilfe grundsätzlich (anteilig) wie andere förderfähige Fixkosten erstattungsfähig“ BMWI
Überbrückungshilfen 3 Plus: Inhalt
Als Unternehmer der weiterhin von den politisch agitierten Einschränkungen im Zuge der Krise betroffen ist, kannst du auch im dritten Quartal 2021 diverse Hilfen erhalten.
Aufgrund der anhaltenden wirtschaftlichen Instabilität insbesondere der klein und mittelständigen Unternehmen, geprägt durch die Lockdowns, hat sich die Bundesregierung schon im Juni zur wiederholten Fortführung ihres zentralen Hilfsprogramms der Überbrückungshilfen als “Überbrückungshilfen 3 Plus“ durchgerungen.
Darin integriert wurde auch die Neustarthilfe als “Neustarthilfe Plus“, quasi für deine zweite Existenzgründung. Neu in die Überbrückungshilfen 3 Plus aufgenommen wurde die Restart-Prämie, mit der du als Unternehmer einen Zuschuss zu deinen Personalkosten erhalten kannst.
Wir haben für dich die Inhalte, Fristen und Abläufe der Überbrückungshilfen 3 Plus schon im Juni mit einem extra Artikel beleuchtet: "Überbrückungshilfe III Plus"
Überbrückungshilfen 3 Plus: Wie lang noch?
Unternehmen, grosse wie kleine und selbständige Angehörige der Freien Berufe aller Branchen wurden aufgrund der politisch verursachten Umsatzrückgänge mit diversen Fördermitteln bedacht.
Die Überbrückungshilfen 3 laufen nun seit dem 1. November 2020. Dabei werden bis aktuell September 2021 deine unternehmerischen Fixkosten in der Krise gestützt. Die Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte.
Wie das Bundeswirtschaftsministerium jetzt mitteilte ist die von Januar bis Juni gelaufene Überbrückungshilfe 3 aktuell von mehr als 326.000 Unternehmen sowie die Neustarthilfe von 220.000 Unternehmen in Anspruch genommen worden.
Vor den "Überbrückungshilfen 3" und "3 Plus" gab es die "Überbrückungshilfen 2", welche von September bis Dezember 2020 liefen. Diesen vorangegangen waren die ersten "Überbrückungshilfen", welche von April bis August 2020 gewährt wurden.
Aufgrund der anhaltenden politischen Wirtschaftseinschränkungen sowie der nachlaufenden Auswirkungen der Krise, fordern Wirtschaftsverbände eine Verlängerung der Überbrückungshilfen. Der Bundeswirtschaftsminister soll diesen Forderungen nicht abgeneigt gewesen sein. Wir berichteten: "Überbrückungshilfe 3 Plus verlängern"
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