Mehrwertsteuer Gastronomie: 19%, 7% oder doch 5%?
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19%, 7% oder doch 5%: Welcher Steuersatz wird wann in der Gastronomie fällig?
Die Regeln und die "neue Normalität": Grundsätzlich gelten für in gastronomischen Betrieben zubereitete und zum Verzehr angebotene Speisen ein Mehrwertsteuersatz von 19%. Dieser ist reduziert auf 7%, wenn ein hauptsächlicher Tresenverkauf oder Take Away stattfindet. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Ausnahmen, die eine genaue Zuschreibung des Steuersatzes vielleicht offenkundig nahelegen mögen, der Teufel im Detail jedoch zu einem anderen Ergebnis kommt (Stichwort "Milchmischgetränk Cappuccino").
Die Corona-Krise hat insbesondere Gastronomen hart getroffen. Sie konnten erst spät und unter stark eingeschränkten Bedingungen ihr Geschäft wieder aufnehmen. Die Bundesregierung hatte deshalb zunächst auf Vorstoß von DEHOGA Bayern und der CSU im April eine befristete Senkung der Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie beschlossen. Diese gilt mit einem ermäßigten Steuersatz von 7% seit dem 1. Juli befristet bis zum 30. Juni 2021.
Anfang Juni im Rahmen des Konjunkturpakets hat die Bundesregierung im Zuge weiterer Corona-Steuergesetze die allgemeine Mehrwertsteuer vom 1. Juli 2020 bis zum 31.12. 2020 ebenfalls gesenkt. Konkret sinkt dadurch der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 % auf 5 % und der Mehrwertsteuersatz für Konsumgüter von 19 % auf 16 %.
Was bedeutet das für Gastronomen in der Praxis: Wer zahlt wann wie viel?
Seit 1. Juli gilt auf Basis des Koalitionsbeschlusses vom 22.4.2020, dass deine Gäste, ganz gleich ob sie ihr Essen am Tresen oder am Tisch verzehren, den ermäßigten Steuersatz von 7% zahlen müssen. Zeitgleich an diesem Tag trat auch die allgemeine Mehrwertsteuersenkung in Kraft. Sie wiederum reduziert den allgemeinen ermäßigten Steuersatz bis zum Jahresende von 7% auf 5%. Ab dem ersten Januar 2021 wird der ermäßigte und der Standardsteuersatz dann wieder angehoben, der Steuersatz für den Verzehr in und außer Haus beträgt dann aber immer noch und einschließlich bis zum 30.06.2021 7%.
Steuersätze und Zeiträume im Überblick
- 1.7.2020 - 1.1.2021: 5 % Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie
- 1.1.2021 - 30.6.2021: 7 % Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie
- 1.7.2021 - 31.12.2021: nach Regelbesteuerung voraussichtlich 19% Inhouse und 7% TakeAway
Wie es ab dem 1. Juli 2021 genau weitergeht, bleibt noch abzuwarten. Forderungen nach einer Ausdehnung der befristeten Zeiträume für die jeweiligen Steuersenkungen sind besonders durch DEHOGA Spitzenverbände vorgetragen worden. Schon lange setzt sich insbesondere der bayerische Landesverband ein für eine allgemeine Senkung des Steuersatzes in der Gastronomie auf 7% sowohl für Speisen, als auch für Getränke.
Du musst die Mehrwertsteuersenkung in deiner Buchhaltung korrekt berücksichtigen und ganz allgemein im B2B Rechnungsverkehr. Wenn du über ein modernes elektronisches Kassensystem verfügst, kannst du die entsprechenden Steuersätze unkompliziert voreinstellen. Beachte: Bis spätestens 30. September 2020 (Ende der Übergangsfrist) musst du auf jeden Fall ein elektronisches Kassensystem gemäß Kassengesetz mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung nutzen!
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