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COVID-19-Update: Beherbergungsverbot, Bußgeld & Co.

Steigende Infektionszahlen, regionale Hotspots: Das Corona-Virus gewinnt an Brisanz. Sind Verordnungen und härtere Bußgelder zur Eindämmung nützlich? Die Resilienz von Tourismusbranche, Veranstaltungswirtschaft und Gastronomie wird hart geprüft. Kenne die aktuellen Regeln und Gebote in deinem Bundesland.

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A-H-A-Regeln und Kontaktverfolgung sollen das Virus eindämmen

Landmarke wackelt: Weniger als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner

In zahlreichen deutschen Städten wurde zuletzt die seit den Sommermonaten geltende wichtige Warnstufe von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen überschritten. Dazu zählten die Stadt- und Landkreise Hamm, Vechta, Remscheid, Bremen, Hagen, Esslingen, Offenbach sowie die besonders betroffenen Berliner Bezirke Neukölln, Mitte, Tempelhof-Schöneberg und Friedrichshain-Kreuzberg (RKI Lagebericht Stand 8.10.2020). Damit liegen die Bundesländer Berlin und Bremen sehr deutlich sowie Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Hessen deutlich über dem bundesweiten Durchschnittswert, der zuletzt bei 20,2 Fällen pro 100.000 Einwohner lag. 

Die Ministerpräsidentenkonferenz tagt wieder, RKI-Chef Lothar Wieler nimmt erneut Platz neben Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und erinnert an die Notwendigkeit eines gleichbleibend wachsamen Engagements in der gesamten Bevölkerung, um das Virus weiterhin gut kontrollieren zu können.

Einigkeit über Handlungsbedarf, Streit über konkrete Maßnahmen 

Nachdem zu Beginn der Woche die Ministerpräsidenten der Länder mit Kanzler Merkel (CDU) bereits über die Corona-Lage in den Bundesländern debattiert hatten, begegnen sich am Freitag die Verantwortlichen der elf größten deutschen Städte in einer gemeinsamen Videokonferenz, um ihrerseits Maßnahmen zur Eindämmung des Virus abzustimmen. Der SPD-Politiker Burkhard Jung, Leipziger Oberbürgermeister und Präsident des Deutschen Städtetages bekräftigte im Vorfeld gegenüber der Deutschen Presse-Agentur das ungebrochene Engagement der Behörden zur Bewältigung der Krise:

"Sobald in einer Stadt die bundeseinheitlichen Stufen von 35 oder 50 Corona-Erkrankungen je 100.000 Einwohner überschritten werden, greifen strenge Auflagen. Das können eine ausgeweitete Maskenpflicht sein, Obergrenzen bei Veranstaltungen oder eingeschränkte Besuchsregeln in Krankenhäusern oder Pflegeheimen."

Gleichzeitig betonte Jung die Souveränität und Eigenverantwortung der Städte in der Entscheidungsfindung, welche konkreten Maßnahmen sie als zielführend erachteten:

"Welche Maßnahme konkret ergriffen wird, hängt vom lokalen Infektionsgeschehen ab. Habe ich viele Neuinfektionen in der Partyszene, sind Sperrstunden und Alkoholverbote in der Nacht sinnvoll. Gibt es an einer Schule Infektionen, müssen dort Gruppen oder Klassen in Quarantäne. Wo die Infektionszahlen steigen, kontrollieren die kommunalen Ordnungsämter auch verstärkt, dass die Corona-Regeln eingehalten werden."

Bis zu 1000 Euro Bußgeld für Falschangaben auf Gästelisten

Insbesondere der letzte Punkt sorgt bundesweit für Verstimmung bei Unternehmern der Gastronomie und Veranstaltungswirtschaft. Teils empfindliche Bußgelder drohen, sollten Gäste Falschangaben und damit eine lückenlose Kontaktverfolgung im Infektionsfall unmöglich gemacht haben. So sind nach neuer Corona-Verordnung Gaststättenbetreiber in Bayern aufgefordert, durch Plausibilitätskontrollen dazu beizutragen, dass angeordnete Gästelisten richtig und vollständig geführt werden. Bei Pflichtverletzung droht ihnen ein Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro. 

Herzlich Willkommen?: Negativer Corona-Test oder Beherbergungsverbot

Auch Hoteliers und Reiseveranstalter trifft es hart. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) erklärte für den Freistaat, dass Urlauber aus innerdeutschen Corona-Hotspots ohne negativen Corona-Test bereits ab Donnerstag nicht mehr in bayerischen Hotels und Beherbergungsunterkünften übernachten dürften. Nur, wer einen aktuellen, negativen Corona-Test (nicht älter als 48h) vorweisen könne, sei von diesem Beherbergungsverbot ausgenommen. Ähnlich strenge Regeln kennen die Bundesländer Schleswig-Holstein oder Rheinland-Pfalz.

Sperrstunde in Berlin zwischen 23 und 6Uhr: "Es ist jetzt nicht die Zeit zu feiern"

Der Berliner Senat beschloss als Reaktion auf steigende Infektionszahlen in mehreren Bezirken bereits am Dienstag eine nächtliche Sperrstunde für Ladengeschäfte, Bars und Restaurants. Darüber hinaus gelten ab sofort Kontaktbeschränkungen zwischen 23 und 6 Uhr im öffentlichen Raum. Namentlich ein "Zerstreuungsgebot" untersagt dann das Zusammentreffen von mehr als fünf Personen aus unterschiedlichen Haushalten. Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) richtete am Freitag bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Vertretern der Berliner Charité einen dringenden Appell an die Community der 20- bis 40-Jährigen, die erkennen solle, dass derzeit nicht die Zeit für Feiern sei und bat gleichsam um Verständnis für die verschärften Maßnahmen. 

Kenne die Regeln in deinem Bundesland: Aktuelle Verordnungen

Du willst wissen, worauf du als Unternehmer achten musst, um verantwortungsvoll durch die Krise zu führen? Eine Übersicht der in allen 16 Bundesländern gültigen Corona-Verordnungen einschließlich Art und Umfang der Ahndung von Regelverstößen hat die Bundesregierung online bereitgestellt. Hier findest du die aktuellen Regeln und Handlungsempfehlungen für deinen Standort und erhältst Hinweise zu Abweichungen in anderen Bundesländern.

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Über den Autor
Kathleen Händel

Kathleen Händel

Kathleen schreibt seit 2018 im Magazin von Unternehmenswelt und Zandura über die wichtigsten Business-Themen & Trends für Gründer & Unternehmer. Zuvor war Kathleen als Redakteurin für die Social Startup-Szene, verschiedene Stiftungen und Kommunikationsagenturen tätig.

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