Welche Betriebskosten bezahlt die Überbrückungshilfe?
Finde Finanzierungslösungen für KMU
Überbrückungshilfe beantragen: Diese betrieblichen Fixkosten sind förderfähig
Für die Fördermonate September bis Dezember 2020 hat die Bundesregierung noch einmal deutlich verbesserte Konditionen der Überbrückungshilfe beschlossen.
Im Kern handelt es sich bei der Corona-Überbrückungshilfe um direkte Zuschüsse zu deinen "betrieblichen Fixkosten". Das bedeutet konkret die Bezuschussung dauerhafter Betriebsausgaben, die in deinem Unternehmen fällig werden. Die tatsächliche Höhe der Überbrückungshilfe richtet sich also nach dem konkreten Ausmaß deiner betrieblichen Fixkosten kombiniert mit dem Ausmaß deines erlittenen Umsatzrückgangs.
Bis zu 90 % deiner betrieblichen Fixkosten können in Phase 2 übernommen werden, solltest du Umsatzeinbrüche von mehr als 70% in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 verzeichnet haben. Dies soll vorallem hart getroffenen Branchen helfen, wie z.B. Unternehmen der Veranstaltungswirtschaft. Aber auch für Unternehmen mit weniger gravierenden Umsatzeinbußen hat der Gesetzgeber die Fördersätze noch einmal erhöht.
In die Berechnung der individuellen Überbrückungshilfe fließen grundsätzlich folgende förderfähigen Betriebskosten ein:
- Mieten und Pachten für Geschäftsräume
- Energiekosten (Strom, Heizung, Wasser)
- Materialaufwand für den Betrachtungszeitraum
- Hilfs-, und Betriebsstoffe
- Laufende Kosten für im Betrachtungszeitraum vorhandene Dienstfahrzeuge inkl. Steuer und Versicherung
- Bürokosten
- Softwarekosten im laufenden Betrieb (Miete, Lizenzen)
- Marketingkosten in dauerhafter Verpflichtung
- Kosten für Verpackung und Entsorgung
- Betriebliche Versicherungen (in dauerhafter Verpflichtung)
- Rechts- und Beratungskosten, Steuerberatungskosten
- Finanzierungskosten z.B. langfristige und kurzfristige Zinsen, laufende Kredittilgungen und Bankgebühren oder Leasingraten
- Kosten für Auszubildende
- Grundsteuern
Die im Rahmen der Überbrückungshilfe gewährte Pauschale für Personalaufwendungen wird zudem in Phase 2 von ehemals 10 % auf 20% der förderfähigen Kosten angehoben.
Wie hoch ist die maximale Förderung in Phase 2 der Überbrückungshilfen?
Durch den Wegfall der Deckelungsbeträge für Unternehmen bis 10 Beschäftigte erhöht sich für kleine Unternehmen in Phase 2 die maximale Höhe der Überbrückungshilfe auf 50.000 Euro pro Monat. Je nach Höhe deiner betrieblichen Fixkosten kann jedes Unternehmen im Förderzeitraum September bis Dezember bis zu 200.000 Euro an Förderung erhalten.
Dein "prüfender Dritter": Neu ist der steuerberatende Rechtsanwalt
Du solltest dich gut vorbereiten, um die oben genannten Ausgaben lückenlos dokumentieren zu können. Dann steht einer positiven Entscheidung und Liquiditätssicherung nichts mehr im Wege. Der Gesetzgeber macht es dir in Phase 2 etwas leichter und gestattet die Antragstellung durch deinen "steuerberatenden Anwalt".
Hinweis: Rechtsanwälte sind aufgrund zweier Staatsexamen befugt steuerberatende Tätigkeiten auszuführen. Steuerrecht gehört zum juristischen Lehrinhalt. Die berufsständische Steuerberaterprüfung muß deshalb von einem Volljuristen gerade nicht abgelegt werden.
Antrag stellen Überbrückungshilfe I: Förderzeitraum Juni bis August 2020
Das Ende der Antragsfrist für die Überbrückungshilfe I ist der 9. Oktober. Anträge für die 1. Phase der Überbrückungshilfe (Fördermonate Juni bis August 2020) müssen spätestens bis zum 9. Oktober 2020 gestellt werden (ausschließlich durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer). Es ist nicht möglich, nach dem 9. Oktober 2020 rückwirkend einen Antrag für die 1. Phase zu stellen.
Antrag stellen Überbrückungshilfe II: Förderzeitraum September bis Dezember 2020
Ab Mitte Oktober kannst du deinen Antrag für die 2. Phase der Überbrückungshilfe stellen. Die 2. Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020.
Gemeinsam mit deinem Steuerberater oder Anwalt stellst du den Antrag im nach wie vor gültigen bundesweiten Online-Antragsportal. Dein Antrag wird dann automatisch an die für dich zuständige Bewilligungsstelle in den Bundesländern übermittelt. Hier erfolgen Antragsbearbeitung und Auszahlung der Überbrückungshilfe. Diese 16 Bewilligungsstellen zur Bearbeitung und Auszahlung der Überbrückungshilfe sind für deinen Antrag zuständig.
Update: Deinen Antrag auf Überbrückungshilfe II kannst du gemäß verlängerter Frist noch bis zum 31. März 2021 stellen.
Kosten sparen: Tipp für niedrige Betriebskosten
Umso niedriger deine Fixkosten sind, umso besser überstehst du Liquiditätsengpässe. Diese grundsätzliche Regel sollte besonders in Krisenzeiten noch einmal verinnerlicht werden. Überprüfe, wie du fixe Kosten im Geschäftsalltag in Zukunft senken kannst. Dazu zählen Einsparungen bei Energiekosten für genutzte Flächen, Maschinen und deine technische Ausstattung, die regelmäßige Überprüfung deiner Tarife bezüglich Strom, Versicherungen sowie Telefon und Internet, die bewusste Anschaffung neuer energieeffizienter Geräte oder schlicht die bewusste Reduktion auf eine wesentliche Infrastruktur als Lean Management Methode für dein Unternehmen.
Bild-Urheber:
iStock.com/seb_ra