Überbrückungshilfen: Bund verlängert und bessert nach
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Überbrückungshilfe beantragen: Das gilt ab September 2020
Die Überbrückungshilfe wird bis Ende 2020 unter besseren Bedingungen fortgesetzt. Es gelten abgesenkte Zugangsbedingungen und erhöhte Fördersätze für die Fördermonate September bis Dezember 2020. Deinen Antrag für den besagten Förderzeitraum oder Phase 2 der Überbrückungshilfen kannst du gleichbleibend elektronisch ab Oktober 2020 stellen.
Verlängert, ausgeweitet und vereinfacht: Das musst du wissen
- Flexibilisierung der Eintrittsschwelle: Zur Antragstellung berechtigt sind künftig Antragsteller, die entweder einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten verzeichneten oder einen Umsatzeinbruch von mindestens 30% im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum. (Nach ursprünglicher Fassung galt ein Corona-bedingter Umsatzrückgang in April und Mai 2020 um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 als voraussetzend für deinen Antrag auf Überbrückungshilfe sowie ein Fortdauern Corona-bedingter Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 50 %)
- Ersatzlose Streichung der KMU-Deckelungsbeträge: Bislang konnten KMU mit bis zu fünf Beschäftigten maximal 9.000 Euro Überbrückungshilfe erhalten. Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten jeweils maximal 15.000 Euro Überbrückungshilfe. Diese Deckelungsbeträge sind ersatzlos gestrichen!
- Erhöhung der maximalen Fördersätze: Die Höhe der erstattungsfähigen Kosten hat die Bundesregierung ebenfalls angehoben. Künftig werden erstattet: 90% der Fixkosten bei mehr als 70% Umsatzeinbruch (bisher 80% der Fixkosten), 60% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50% und 70% (bisher 50% der Fixkosten) und 40% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30% (bisher bei mehr als 40% Umsatzeinbruch). Außerdem werden die förderfähigen Kosten der Personalkostenpauschale von 10% auf 20% erhöht.
- Flexibilisiertes Antrags- und Auszahlungsverfahren: Bei der Schlussabrechnung sollen künftig Nachzahlungen ebenso möglich sein wie Rückforderungen.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) zeigt sich zufrieden über die gefundenen Kompromisse und erklärt:
"Wir lassen gerade die Unternehmen, die durch behördliche Anordnungen oder Hygiene- und Abstandsregeln weiter geschlossen sind oder nur mit halber Kraft fahren können, nicht allein. Ich freue mich besonders, dass es gelungen ist, im verlängerten Programm höhere Förderbeträge für kleine und Kleinstunternehmen durchzusetzen. Die Begrenzung der Förderung für Unternehmen bis zehn Beschäftigte auf maximal 15.000 Euro wird gestrichen. Höhere Fördersätze gibt es auch für Unternehmen, die weiterhin praktisch vollständig still liegen, wie zum Beispiel die Veranstalter- oder Schaustellerbranche. Gute Nachrichten auch für Unternehmen, die zwar wieder geöffnet sind, aber dauerhaft mit reduzierter Kapazität fahren müssen, wie zum Beispiel Gastronomie oder Einzelhandel. Künftig können bereits Unternehmen, deren Umsatz um 30 % gegenüber dem Vorjahr eingebrochen ist, Überbrückungshilfe beantragen."
Stimmen aus der Wirtschaft: Geteiltes Leid, Gemischte Freude
Resiliente Unternehmen aus Gastronomie und Hotelerie, Veranstaltungswirtschaft und der Reisebranche konnten mit Kreativität, Durchhaltevermögen und einem guten Hygienekonzept den Corona-Sommer zumindest eingeschränkt bewirtschaften. Doch erschwerte Bedingungen im hereinbrechenden Herbst und Befürchtungen einer zweiten Infektionswelle bedrohen besonders kleine Unternehmen und ihre Mitarbeiter existenziell.
"Wir übernehmen jetzt sogar bis zu 90 Prozent der Fixkosten. Das sind gute Nachrichten für alle Unternehmen, die besonders von der Krise gebeutelt sind. Die Verbesserungen kommen besonders kleinen und mittelständischen Firmen und ihren Beschäftigten zugute." (Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD))
Es mag den Anschein erwecken, die Bundesregierung habe mit der beschlossenen Verlängerung und Verbesserung der Corona-Überbrückungshilfe autark gehandelt. Dem ist nicht so. Es ist vor allem engagierter Verbandsarbeit aus den Reihen besonders betroffener Branchen zu verdanken, dass tatsächliche Bedarfe erkannt und notwendige Nachjustierungen vollzogen wurden. Die Beurteilung der Maßnahmen durch Vertreter der Hospitality Branche, Veranstaltungs- und Reisewirtschaft fällt in diesem Zusammenhang gemischt aus:
"Wir begrüßen, dass nunmehr die von uns geforderte Verlängerung und Verbesserung des Überbrückungshilfe-Programms kommt. Mit einem Fixkostenzuschuss von maximal 50.000 Euro pro Monat für September bis Dezember stellt diese finanzielle Hilfe eine wertvolle Unterstützung für das Überleben dar." Laut Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des Dehoga Bundesverbandes, sei es dennoch nach wie vor enttäuschend, dass "die von uns angemahnten Verbesserungen bei verbundenen Unternehmen wie auch die Berücksichtigung eines angemessenen Unternehmerlohns erneut nicht berücksichtigt wurden."
"Mit der Entscheidung die Corona-Hilfen bis Ende des Jahres fortzusetzen wird unsere noch vor der Sommerpause platzierte Forderung erfüllt“, kommentierte ebenfalls anerkennend Norbert Fiebig, Präsident des Deutschen Reiseverbandes (DRV). Die ersatzlose Streichung der KMU-Deckelung und die Erhöhung der Fixkostenanrechnung – beides Forderungen des DRV seien ebenfalls zu begrüßen. Klar sei jedoch auch, dass die Krise die Reisewirtschaft auch noch im kommenden Jahr "stark belasten" werde: "Dies sollte die Bundesregierung bei der Konzeptionierung ihrer Förderinstrumente weiter im Auge behalten."
Verbesserte Überbrückungshilfe: Jetzt Antrag stellen
Wie schon im laufenden Verfahren, stellst du deinen Antrag auf Überbrückungshilfe im elektronischen Antragsportal der Bundesregierung. Die verbesserte Überbrückungshilfe oder synonym die 2. Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für die 2. Phase können voraussichtlich ab Oktober gestellt werden.
Nach wie vor zwingend ist die Antragstellung durch einen "prüfenden Dritten" vorzunehmen. Hier hat der Gesetzgeber den Personenkreis allerdings deutlich liberalisiert. Als qualifizierte Antragsteller gelten nicht mehr nur Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer, sondern auch Rechtsanwälte. Dank dieser Vorprüfung soll dein Antrag zügig beschieden und die Hilfen schnell ausgezahlt werden können.
Die Antragsbearbeitung und Auszahlung der Hilfen obliegt gleichbleibend der Verantwortung der Bewilligungsstellen in den 16 Bundesländern.
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