Private Krankenversicherung: Basistarifwechsel für KMU erleichtert
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Keine Gesundheitsprüfung bei Rückkehr in den Ursprungstarif der PKV
In seiner Presseerklärung am Mittwoch versprach Bundesgesundheitsminister Jens Spahn insbesondere den Soloselbstständigen und Kleinunternehmen Erleichterung und die Absicherung finanzieller Spielräume während der COVID 19 Pandemie. Auf Basis des neu beschlossenen "2. Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" hat die Bundesregierung einen Hilfsfonds aufgelegt, der Krankenhäusern, Pflegepersonal, kommunalen Gesundheitseinrichtungen und Privatversicherten zugute kommen soll. Enthalten sind infrastrukturelle Stärkung, finanzielle Anerkennung systemrelevanter Tätigkeitsbereiche sowie freiwillige Corona-Tests auf Kosten der Krankenkassen. Die Maßnahmen treten zeitnah mit Verkündung im Bundesanzeiger in Kraft.
Wenn du aktuell deinen individuellen Tarif in der Privaten Krankenversicherung nicht zahlen kannst, weil Corona-bedingte Umsatzeinbußen deine Existenz bedrücken oder gar gefährden, dann bringt der an die Gesetzliche Krankenversicherung angelehnte Wechsel in den Basistarif der PKV und eine perspektivische Rückkehr in den Ursprungstarif nach Abklingen der Pandemie und Besserung deiner wirtschaftlichen Situation keine Nachteile mit sich.
In "normalen Zeiten" müsstest du bei einer gewollten Rückkehr in den Individualtarif eine erneute Gesundheitsprüfung durchlaufen. Dadurch können sich deine ursprünglich geltenden Konditionen verschlechtern. Dies hat der Gesetzgeber nun ausgeschlossen. Sobald sich deine Lage bessert und du das volle Leistungsportfolio wieder nutzen willst und zahlen kannst, verzichten die Kassen auf eine erneute Gesundheitsprüfung. So kannst du ab sofort weitgehend ohne Nachteile in den günstigeren Basistarif wechseln.
Die Vorteile und Nachteile des Basistarifwechsels
- Positiv: Möglichkeit der Kostenreduktion für KMU und Soloselbstständige; die Kosten sind maximal so hoch, wie der aktuell geltende Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung
- Negativ: Leistungsumfang sinkt hin zu standardisierten Leistungen, die wenig Individualität zulassen
PKV wechseln: Tarifwechsel Ja, Anbieterwechsel Nein
Bedenke, dass es sich im Fall des Basistarifs um einen branchenüblichen Einheitstarif handelt. Du solltest also besonders im Hinblick auf bereits aufgebaute Beitragsentlastungen für dein späteres Rentenalter nicht den Anbieter wechseln. Anteilig bereits geleistete Zahlungen für den PKV-inhärenten Beitragsentlastungstarif senken deine künftigen Beiträge im Alter. Diese Entlastungsbeiträge werden in erster Linie anhand deines Eintrittsalters und der Lebenserwartung kalkuliert - also definitiv schlechtere Konditionen beim potentiellen Neuanbieter. Auch können bereits für die Beitragsentlastung im Alter eingezahlte Beträge bei deinem derzeitigen Versicherer nicht uneingeschränkt zu einem anderen Versicherer mitgenommen oder sogar ausgezahlt werden. Du solltest deshalb einen Anbieterwechsel innerhalb der PKV immer zuerst auf den Faktor Nachhaltigkeit prüfen.
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