Harter Lockdown: Das müssen Unternehmer wissen
Mikrokredit unbürokratisch beantragen
Lockdown-Verlängerung: Diese Regeln gelten bis zum 18. April
Noch nie seit Beginn der Corona-Pandemie wurden die gefundenen Maßnahmen zum Eindämmen der Pandemie härter erkämpft, als in der Nacht von Montag auf Dienstag. Erst gegen 3Uhr morgens traten Bundeskanzlerin Merkel (CDU) und Vertreter der Corona-Taskforce vor die Presse, um die aktuellen Beschlüsse des Corona-Krisengipfels zu verkünden. Vorausgegangen waren hier bereits zähe Verhandlungen, die ihrerseits für mehrere Stunden unterbrochen werden mussten, da eine Einigung nicht zu erzielen schien.
Lockdown-Stufenplan und Notbremse bleiben gültig
Die bereits verabschiedeten Kontaktbeschränkungen aus dem Lockdown-Stufenplan, zunächst gültig bis zum 28. März, werden grundsätzlich verlängert bis nunmehr 18. April. Angesichts steigender Infektionszahlen zieht die Bundesregierung die Notbremse: Überall da, wo die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen mehr als 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner beträgt, treten die alten Lockdown-Regeln aus dem Februar wieder in Kraft.
***UPDATE: Die ursprünglich geplante "Osterruhe" mit den zusätzlichen "Ruhetagen" Gründonnerstag und Karsamstag wurde am Mittwoch, 24. März wieder gestoppt. Die Bundeskanzlerin bat alle Bürgerinnen und Bürger um Verzeihung für diesen "Fehler", für den sie qua Amt die alleinige Verantwortung übernimmt. Die Entscheidung über den harten Oster-Lockdown sei "in bester Absicht" und auf Basis "guter Gründe" erfolgt, allerdings stünden Aufwand und Nutzen dieses Hilfsmittels zur Bekämpfung der dritten Welle in keinem adäquaten Verhältnis.
Kritik an der Osterruhe gab es vor allem aus der Wirtschaft. Fragen der Lohnfortzahlung an den ausgewiesenen "Ruhetagen", bereits terminierte Projekte z.B. in der Bauwirtschaft aber auch das Sicherstellen der Lieferketten besonders im unter hohen Druck stehenden Lebensmittelhandel mit Auswirkungen bis in die Landwirtschaft hatte die Bundesregierung in ihrem Beschluss nicht ausreichend berücksichtigt.
Die wichtigsten Neu-Regeln der Corona-Beschlüsse für Unternehmer:
- Verzicht auf nicht zwingend notwendige Reisen: Die Bundesregierung appeliert weiterhin auf nicht zwingend notwendige Reisen im Inland und auch ins Ausland zu verzichten. "Malle für alle" gilt als "Mutantenschmelztiegel".
- Quarantäne- und Testpflicht für Urlauber: Bei Einreisen aus ausländischen Risikogebieten besteht die Pflicht zur Eintragung in die digitale Einreiseanmeldung sowie eine Quarantänepflicht für einen Zeitraum von 10 Tagen nach der jeweiligen Rückkehr. Die Quarantäne kann nur durch einen negativen Test und frühestens am Tag 5 nach der Einreise beendet werden. (Reiseveranstalter sind hier in einer Informationsverantwortung)
- Homeoffice-Gebot und Testpflicht bei Präsenz-Arbeit: Die Corona-Arbeitsschutzverordnung einschließlich Homeoffice-Gebot wurde bereits im Vorfeld der MPK bis zum 30. April verlängert. Arbeitgeber sollen zudem regelmäßige Schnelltests unter jenen Mitarbeitern ermöglichen, deren Tätigkeitsbereiche kein Homeoffice erlauben. Grundlage hierfür ist die Selbstverpflichtung der Wirtschaftsverbände und die Corona-Arbeitsschutzverordnung. Die Tests sollen Arbeitgeber mindestens einmal und bei entsprechender Verfügbarkeit zwei Mal pro Woche anbieten und auch bescheinigen.
- Neue Corona-Hilfen für Härtefallbranchen: Laut aktuellem Corona-Beschluss soll für alle Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind, ein "ergänzendes Hilfsinstrument im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben" entwickelt werden. Dies ist ein Hoffnungsschimmer für die Kultur- und Kreativwirtschaft, die Hospitality Branche und weite Teile des Einzelhandels.
Quo Vadis Lockdown: Was kann die Taskforce Testlogistik?
Nach Ostern soll umfangreiches Testen für die Bekämpfung der Pandemie laut MPK-Beschluss noch mehr eine entscheidende Rolle spielen, um den Ausstieg aus dem Lockdown zu bewältigen. Seit dem 8. März 2021 übernimmt der Bund hierfür die Kosten für mindestens einen kostenlosen Schnelltest pro Woche (Bürgertest). Tests in Schulen und Kitas, im Einzelhandel und innerhalb von Unternehmen sind seitdem auf dem Vormarsch. Im Rahmen von zeitlich befristeten Modellprojekten können die Länder in ausgewählten Regionen, mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept seither einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens öffnen, um die Umsetzbarkeit von Öffnungsschritten zu untersuchen, so geschehen zuerst im Landkreis Tübingen.
Die Taskforce Testlogistik steht unter der Führung von Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) (sic!). Sie soll mit den Herstellern dafür Sorge tragen, dass auch nach Ostern ausreichend Schnelltests zur Umsetzung dieser Teststrategie zur Verfügung stehen. Gemeinsam mit dem nach wie vor gültigen Impfversprechen der Kanzlerin (Stichtag 21. September erhalten alle Bundesbürger ein Impfangebot) soll so die Rückkehr in ein weitgehend normales Leben ermöglicht werden. Gleichzeitig bittet die Bundesregierung das Robert-Koch-Institut, bis zur nächsten Corona-Konferenz einen Bericht darüber vorzulegen, ob bzw. ab welchem Zeitpunkt geimpfte Personen mit so hinreichender Sicherheit nicht infektiös sind, dass eine Einbeziehung in Testkonzepte möglicherweise obsolet wird.
Vereinsamung und Tod, aber sauber dokumentiert
Das ist auf den ersten Blick eine wissenschaftlich saubere Herangehensweise, aber sie verkennt die Lebensrealität insbesondere vulnerabler Gruppen. Nachdem die Mehrzahl der Hochrisikogruppen, unter ihnen die über 80-Jährigen erfolgreich durchgeimpft sind, bleibt das Zusammenleben in Alten- und Pflegeheimen ein hochbürokratischer Akt. Der neue MPK-Beschluss orientiert sich nun an der Empfehlung der Gesundheitsministerkonferenz, die eine konsequente Umsetzung von Hygiene- und Testkonzepten in Alten- und Pflegeheimen weiterhin befürwortet. Zwei Wochen nach der Zweitimpfung sollen die Besuchsmöglichkeiten in Einrichtungen ohne Ausbruchsgeschehen wieder erweitert werden und wohnbereichsübergreifende Gruppenangebote durchgeführt werden können.
Wolfram Uhl, Geschäftsführer des Seniorenheims Mühlehof in Steinen, Südschwarzwald dauert all dies zu lange. Er hat gegen die unverhältnismäßige Einschränkung der Grundrechte seiner Bewohner vor dem Verwaltungsgericht Freiburg Klage eingereicht. Damit die Senioren endlich wieder zusammen im Speisesaal essen können, reicht sein Kampfgeist notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht. (vgl. Bericht in WELT)
Nach dem Gipfel ist vor der MPK: Save the Date
Den kompletten Wortlaut der aktuellen Corona-Regeln aus der MPK kannst du auf der Website der Bundesregierung kostenfrei herunterladen.
Am 12. April 2021 findet der nächste Corona-Gipfel statt. Über die Neubewertung des Infektionsgeschehens halten wir dich zu gegebener Zeit auf dem Laufenden.
Öffnungsschritte nach Inzidenzfenstern im Stufenplan
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