Auf der Ziellinie: Strategien aus dem Lockdown
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Strategien aus dem Lockdown: Darauf einigen sich MPs und Bundeskanzlerin
Gemäß der Beschlussvorlage der Corona-Schaltkonferenz am Mittwoch können Unternehmer in Handel, Gastronomie und Tourismus etwas aufatmen. Nach Wochen der verordneten Schließungen gibt es nun Licht am Ende des Tunnels und eine konkrete Öffnungsperspektive. Die Bundesregierung gibt den Länderchefs dabei freie Hand, weshalb du schon jetzt auf regionale Besonderheiten gefasst sein musst, insbesondere wenn du ein weitverzweigtes Franchise führst oder prinzipiell mehrere Standorte in unterschiedlichen Bundesländern unterhältst.
Nicht mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage
Oberstes Gebot ist nach wie vor der Schutz von Leben und die Vermeidung exponentieller Neuinfektionen. Deshalb besteht die Bundesregierung auf einer Obergrenze bei Neuinfektionen, die bei Überschreiten wiederum härtere Beschränkungen nach sich zöge. Voraussetzung für die weiteren Lockerungen ist, dass es in Landkreisen oder kreisfreien Städten nicht mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage gibt. Überschreitet der Wert an Neuerkrankten diese Grenze, müsste sofort wieder ein Beschränkungskonzept umgesetzt werden. Die Behörden achten hier genau auf sensible Öffnungsgebiete wie die Gastronomie und das Hotelgewerbe, wo sich naturgemäß viele verschiedene Menschen in teils geselliger ausgelassener Stimmung begegnen oder aus anderen überregionalen Gebieten (mit abweichendem Virusgeschehen) anreisen.
Die Regeln des beschlossenen Arbeitschutzstandard COVID-19 gelten hier als richtungsweisend für Unternehmer. Du musst ein Hygienekonzept entwickeln, Transparenz hierüber bieten und auch mit unangekündigten Kontrollen deiner gefundenen Maßnahmen und deren Einhaltung durch die Behörden rechnen. DEHOGA Bundesverbandspräsident Guido Zöllick hatte die genannten Forderungen als Handlungsmaxime für den #restart seiner Branche bereits zugesichert.
Öffnungsstrategien und Termine im Überblick
Einzelhandel
Im Einzelhandel dürfen bundesweit alle Geschäfte ohne Beschränkung der Quadratmeterzahl und unter Auflagen der hiesigen Gesundheitsämter wieder öffnen. Die Länderchefs sind angehalten eine maximale Personenzahl von Kunden und Personal bezogen auf die Verkaufsfläche jeweils vorzugeben.
Gastronomie
Die Gastronomie soll eigenverantwortlich durch die Länder schrittweise in einem Korridor vom 9. bis 22. Mai geöffnet werden.
Tourismus und Hotelerie
Von Fernreisen rät Bundesaußenminister Maas vorerst bis zum 14. Juni 2020 ab. Eine regionale Öffnung des touristischen Verkehrs soll es jedoch bereits zeitnah geben. So sollen touristische Beherbergungen bis Ende Mai schrittweise geöffnet werden dürfen. Urlaub an konkreten Destinationen in Bayern sowie Nord- und Ostsee wurden bereits in Aussicht gestellt.
Kulturbetrieb und Veranstaltungsgewerbe
Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Zoos oder botanische Gärten sind bereits geöffnet oder leiten dies nun schrittweise ein. Großveranstaltungen (1000+) bleiben weiterhin bis vorerst zum 31. August 2020 verboten. Wann und unter welchen Auflagen die urbane Clubkultur als Eckpfeiler städtischen Flairs und sozialen Miteinanders wieder ihre Türen öffnet, wird noch nicht explizit beziffert. Unter Beachtung des jeweiligen Infektionsgeschehens und landesspezifischer Besonderheiten sollen die MPs dies vollkommen selbstverantwortlich entscheiden.
Customer Compliance
Alles steht und fällt mit der Bereitschaft des Einzelnen sich an den weiterhin geforderten Mindestabstand von 1,50 Metern in der Öffentlichkeit zu halten. Habe deinen Kunden im Blick, informiere über deine Hygieneregeln überall da, wo die Sichtbarkeit es begünstigt, briefe deine Mitarbeiter und benenne einen Corona Lead, der die Einhaltung der Regeln im Team koordiniert und kontrolliert. Erstelle ein FAQ, in dem du die wichtigsten Fragen deiner Kunden zur "neuen Normalität" beantwortest.
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