Datenschutz

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Der Begriff Datenschutz charakterisiert den Schutz personenbezogener Daten vor einem Missbrauch. Er schließt auch den Schutz technischer und wissenschaftlicher Daten ein, die vor Verlust oder Veränderung geschützt werden sollen. Heute liegt der Sinn im Datenschutz darin, dass der Einzelne davor geschützt wird, in seinem Recht auf Selbstbestimmung der eigenen personenbezogenen Daten nicht beeinträchtigt zu werden. Mit der Entwicklung der Digitaltechnik ist die Bedeutung des Datenschutzes stark angestiegen.

Mit dem Internet, E-Mails, der Videoüberwachung, der Mobiltelefonie sowie elektronischen Zahlungsmöglichkeiten, sind neue Methoden zur Datenerfassung geschaffen worden. Sowohl staatliche als auch private Institutionen können ein Interesse an persönlichen Daten haben. Beispiele hierfür sind Rasterfahndung für die Verbrechensbekämpfung oder die Erstellung von Kundenprofilen zur Hilfe beim Marketing. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stellt der Datenschutz ein Grundrecht dar. Es gibt keine explizite Erwähnung des Datenschutzrecht im Grundgesetz, dafür aber Datenschutzregelungen in den Landesverfassungen.

Gesamtstaatlich regelt das Bundesdatenschutzgesetz den Datenschutz. Öffentliche Stellen und Unternehmen, die Postdienst- und Telekommunikationsleistungen erzielen, unterstehen der Aufsicht des Bundesbeauftragten für Datenschutz. Es gibt einige Hauptprinzipien des Datenschutzes, wie Erforderlichkeit, Zweckbindung sowie Datensparsamkeit und Datenvermeidung. Wobei Erforderlichkeit und Datensparsamkeit z. B. implizieren, dass Daten zu löschen sind, die nicht mehr benötigt werden. Der Datenschutz steht oftmals im Konflikt mit anderen Zielen, wie z. B. der Forderung nach Informationsfreiheit.