So will Deutschland mehr Energie sparen
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Klimaschutzziele und Versorgungssicherheit stärker im Fokus
Die aktuelle Novelle der EU-Energieeffizienzrichtlinie sieht für Deutschland eine Senkung des Primärenergieverbrauchs um 37 Prozent und des Endenergieverbrauchs um 24 Prozent bis 2030 gegenüber 2008 vor. Im Zuge der aktuellen Russland-Ukraine-Krise geht die Bundesregierung sogar von weiteren Einsparungsbeschlüssen aus.
Der deutsche Endenergieverbrauch sank jedoch von 2008 bis 2018 nur um insgesamt 2 Prozent und damit durchschnittlich 0,3 Prozent pro Jahr. Mit dieser Senkungsrate würde man die Energieeinsparungen und Klimaschutzziele bis 2030 nicht erreichen.
Um den Energieverbrauch auch aus Versorgungssicht zu reduzieren, hat die deutsche Bundesregierung unter der Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz jetzt einen Arbeitsplan "Energieeffizienz" vorgelegt. Dieser beinhaltet drei grosse Beeinflussungspunkte:
- Richtige Förderung, richtige Anreize
- Richtige Standards, richtiger Rahmen
- Richtige Beratung
Mit den darin ausformulierten einzelnen Massnahmen, will die Bundesregierung Politik, Industrie, Mittelstand und Verbraucher zu mehr Energieeffizienz zwingen und bringen.
"Falsche" Förderungen beenden
In der Schaffung von Anreizen sieht die Bundesregierung eine wesentliche Massnahme für mehr Energieeffizienz. Dazu will man ab sofort jedoch das "Richtige" fördern. Mit der BEG-Reform soll jetzt Schluss sein, mit der Förderung von Gasheizungen. Auch die Fehlanreize in der Neubauförderung des KfW-Effizienzhausstandard 40 will man durch den zielführenderen EH 55 Standard beenden.
Neuausrichtung der Förderungen
In der Förderlandschaft für Haushalte und Unternehmen, sollen diverse Änderungen zu mehr Klimaschutz und Versorgungssicherheit führen. Insbesondere will man die Bundesförderung für effiziente Gebäude neu auszurichten.
Der Hauptschwerpunkt der Gebäudeförderung über die KfW-Bank und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) soll dabei auf der Sanierung bestehender Häuser und Wohnungen liegen. Alte Fenster, Aussentüren oder alte Heizungsanlagen sieht man als grösste Energie- und Kostenfresser, welche es auszutauschen gilt. Von der neu anvisierten Sanierungsförderung sollen die allermeisten Wohngebäude profitieren können.
Aber auch die Neubauförderung im Rahmen des BEG will man an klare Klimaschutzkriterien ausrichten. Aktuell greift schon die zweite Stufe der Neubauförderung, welche eine Förderung an das Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen knüpft. Ab Januar 2023 folgt dann das für Neubauten neue Programm „Klimafreundliches Bauen“, welches aktuell noch mit dem Ministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen erarbeitet wird.
Die entsprechenden Anpassungen sollen mit der BEG-Reform bis zum Sommer umgesetzt sein.
CO2 Preis für Vermieter
Um Vermieter dazu zu bewegen, die energetische Sanierung ihrer Gebäude voranzutreiben, soll der CO2-Preis für Erdgas und Heizöl nach einem Stufenmodell zwischen Vermietern und Mietern neu aufgeteilt werden. Je schlechter die Energiebilanz seines Gebäudes, desto mehr soll der Vermieter von dem CO2-Preis zahlen müssen.
EEW und IEEKN für Wirtschaft
Mehr Energieeffizienz und einen schnellen Wechsel auf Erneuerbare will man auch in die Wirtschaft transformieren. Daher soll das bestehende Bundesförderprogramm Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) noch in diesem Jahr novelliert werden. Insbesondere die Erzeugung industrieller Prozesswärme etwa durch Tiefengeothermieanlagen will man stärker fördern. Im Rahmen der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke (IEEKN) plant man die Ausarbeitung und Kommunikation von schnell realisierbaren und kleininvestiven Massnahmen für Energieeffizienz und Energiesubstitution in Industrie und Gewerbe.
500.000 Wärmepumpen pro Jahr
Nach einem Beschluss des Koalitionsausschusses der Bundesregierung soll auch der Austausch von Öl-/Gasheizungen gefördert werden. Um dagegen einen Wärmepumpenhochlauf zu unterstützen, soll ein „Aufbauprogramm Wärmepumpe“ Anreize für Handwerksbetriebe und Planungsbüros geben, um Weiterbildungen zur Planung und den Einbau von Wärmepumpen zu besuchen.
Ein integrierter Umsetzungsanreiz "Handwerk" soll die knappen Ressourcen im Handwerk zielgerichtet in die Heizungssanierung und dort zum Einbau von Wärmepumpen lenken. Ziel der Bundesregierung ist es, die Zahl der neu installierter Wärmepumpen bis 2024 auf über 500.000 Stück pro Jahr zu steigern.
Zentrale Wärmenetze Neu- und Umbauen
Auch die meist kommunalen Netze zur Wärmeversorgung sollen rasch auf Erneuerbare umgestellt werden. Gemeinden und Stadtwerke sollen dazu Ideen zur Dekarbonisierung ihrer Wärmenetze erarbeiten. Als Anschub soll dafür die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) sorgen.
Dieses Förderprogramm muss noch das Genehmigungsverfahren mit der EU durchlaufen, soll aber noch in diesem Jahr zum Einsatz kommen. Zusätzlich soll das BEW eine erleichterte Förderung von Fernwärmeanschlüssen in der novellierten BEG realisieren. Ergänzend zum systemischen Neu- und Umbau der zentralen Wärmeversorgung werden durch die BEW-Förderung auch Einzelmaßnahmen unterstützt, welche eine schnelle Reduktion von CO2-Emissionen und der Gasabhängigkeit leisten können.
Wasserstoff und Klimaschutzverträge
Künftig will die Bundesregierung auch den Hochlauf von Wasserstoff durch ein großes europäisches Wasserstoffprojekt (IPCEI) mit über 8 Milliarden Euro fördern. Davon sollen 62 Projekte entlang der gesamten Wertschöpfungskette, mit 900 Millionen Euro für das Doppelauktionsmodell H2Global, mit politischen Rahmenverträgen für Energiepartnerschaften und mit dem Ausbau von Erneuerbaren in Deutschland profitieren.
Ausserdem soll die Nutzung von Erneuerbarem Strom nochmals verbessern werden. Dazu soll die Menge an grünem Industriestrom erhöht werden. Mit der Regelung „Nutzen statt Abschalten“ soll Strom, der nicht im Netz aufgenommen werden kann, ohne Abgaben und Gebühren für Speichermedien oder „Power-to-X“ verwandt werden können.
Klimaschutzverträge sollen die Markteinführung klimafreundlicher Prozesse besonders in den Grundstoffindustrien ermöglichen. Dabei sollen Risiken vermindert und Betriebskostendifferenzen zwischen herkömmlichen und klimafreundlichen Verfahren ausgeglichen werden. Bis zum Sommer erarbeitet das BMWK eine Förderrichtlinie, die der Europäischen Kommission anschliessend zur Genehmigung vorgelegt werden soll. Die Klimaschutzverträge sollen dann auch noch in diesem Jahr als Förderinstrument eingeführt werden.
Mindesteffizienzstandard im Neubau anheben
Ab 2023 soll der gesetzliche Mindesteffizienzstandard im Neubau auf die Effizienzklasse EH 55 angehoben werden. Ab dem 1. Januar 2025 soll der Standard dann weiter auf EH 40 steigen. Damit will man den Wärme- und damit den Gasbedarf im Neubau erheblich reduzieren.
Neue Heizungen mit 65 Prozent erneuerbaren Energien
Auch die neuen Heizungen sollen noch stärker auf Basis erneuerbarer Energien laufen. Deshalb soll ab 2024 gelten, dass bei jeder neu eingebauten oder ausgetauschten Heizung, mindestens 65 Prozent von erneuerbaren Energien kommen müssen. Hier liebäugelt man mit dem Einbau einer Wärmepumpe, es sind aber auch Solarthermie oder Holzpellets möglich. Verabschieden will man sich so von der Gasheizung. Dazu soll das Gebäudeenergiegesetz im zweiten Halbjahr 2023 geändert werden.
Solardächer zum Standard
Um die Stromerzeugung aus der Sonne schneller zu erhöhen, sollen Solardächer zum Standard werden. Die große Novelle des EEG führt bereits zu einer deutlichen Verbesserung der Einspeisevergütungen bei Dachanlagen. Für eine direkte Vorgabe soll eine gesetzliche Verankerung im Gebäudeenergiegesetz zum zweite Halbjahr 2022 erfolgen.
Verpflichtende Umweltmanagementsysteme
Die Vorbildfunktion von Bund, Länder und Kommunen soll etwa durch die verpflichtende Einführung von Energie- und Umweltmanagementsystemen und spezifische jährliche Energiesparziele forciert werden. Daneben soll auch die energieintensive Industrie Energiemanagementsysteme (EMS) betreiben. Gleichzeitig sind Massnahmen zur Stärkung und Weiterentwicklung des Energiedienstleistungsmarkts geplant. Ein Rahmen dafür wird derzeit erarbeitet.
Kommunale Wärmeplanung
Flächendeckend soll eine kommunale Wärmeplanung eingeführt werden. Diese soll den Ausbau der klimaneutralen Wärmeversorgung voranzutreiben. In dieser kommunalen Wärmeplanung sieht man ein zentrales Koordinierungsinstrument für die lokale, effiziente Wärmenutzung und strategische Planungs- und Investitionsentscheidungen. Eckpunkte dazu sollen bis zum Sommer 2022 öffentlich gemacht werden.
Informationskampagne "Energiesparen"
Wie man fossile Energie spart und auf Erneuerbare wechselt,soll durch entsprechende Informationen und Beratungen vorbereitet werden. Im Juni 2022 soll dazu eine Energiesparkampagne starten. Diese soll Unternehmen, Gewerbetreibende und Verbraucher mit praxisnahen Tipps und Beratung ermutigen, ihren Energieverbrauch zu reduzieren.
Mit der Informationskampagne soll auch der Wechsel etwa auf Erneuerbare Wärme oder die Solaranlage auf dem Dach unterstützt werden. Dabei sollen Stakeholder wie Handwerk, Branchen, Verbände eingebunden und aktiviert werden.
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