Die Mikro-Depot Förderung für die gewerbliche Nahlieferung
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Mikro-Depot Förderung in der Übersicht
Das auf Bundesebene beschlossene Klimaschutzprogramm 2030 beinhaltet auch einen Klimaschutzplan mit konkreten Massnahmen für den Verkehrssektor.
Laut Bundesumweltministerium kann ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele durch den Einsatz von Mikro-Depots im Bereich des gewerblichen Verkehrs geleistet werden. Durch den wachsenden Online-Handels sieht man insbesonder bei den Kurier-, Express- und Paketdienstleistern besondere Potenziale für den Klimaschutz.
Eine klimafreundliche Ausgestaltung der Lieferverkehre will man dabei durch die Verlagerung der Umschlagprozesse in kleine, dezentral verteilten Depots mit räumlicher Nähe zu den Endkunden erreichen. Auch will man den Einsatz von emissionsfreien Fahrzeugen, wie Lastenrädern, wirtschaftlich attraktiv machen.
Durch die Mikro-Depot Förderung sollen zusätzlich in urbanen und suburbanen Regionen verkehrsgekoppelte Nachhaltigkeitsvorteile, wie die Feinstaub- und Stickoxidminderung sowie die Reduzierung der Lärmemissionen erzeugt werden.
Als grundlegendes Ziel der Richtlinie wird die klimafreundliche Gestaltung der gewerblichen Nahmobilität genannt. Dies will man mit Investitionen in die regional-modellhafte Errichtung von sogenannten Mikro-Depots erreichen. Das Programm läuft vom 01. März 2021 bis 30. Juni 2024, wobei es spezielle Bewerbungszeiträume gibt.
Förderberechtigte
Private Unternehmen und Unternehmen mit kommunaler Beteiligung unabhängig von ihrer Rechtsform können sich für die Förderung bewerben. Dazu müssen sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Betrieb eines Mikro-Depots zum Zwecke der eigenen Auslieferung von Waren
- Kostenlose oder entgeltliche Bereitstellung geeigneter Flächen oder Räumlichkeiten für die Nutzung als Mikro-Depot.
- Nachweislicher Eigentümer, Mieter, Pächter oder Inhaber eines Gestattungsvertrags über die zur Errichtung eines Mikro-Depots erforderlichen Fläche.
Auch die Kooperation von mehreren Antragstellern in Verbünden wie einer Genossenschaft ist ausdrücklich erwünscht. Dagegen gibt es diverse Sonderfälle, welche nicht in den Genuss der Förderung kommen.
Das wird gefördert
Durch die Mikro-Depot Förderung werden infrastrukturelle Investitionen, welche eine modellhafte Nutzbarmachung von Flächen und Räumen zum Ziel haben unterstützt.
Diese Immobilien sollen den Betrieb von Mikro-Depots zur Abwicklung von KEP-Verkehren auf der letzten Meile, auch branchen- und anbieterübergreifend ermöglichen. Als „letzte Meile“ wird dabei der Transport der Sendungen vom letzten Umschlagplatz zum Endkunde angesehen.
Als Mikro-Depot wird ein Raum angesehen, in dem logistische Umschlagprozesse zur Abwicklung der letzten Meile mit Hilfe von emissionsfreien Fahrzeugen durchgeführt werden können.
Nach dem Umschlag im Mikro-Depot sollen ausschließlich "lokal emissionsfreie Fahrzeuge" wie Lastenkarren, Lastenräder, elektrische Fahrzeuge zur Auslieferung genutzt werden. Eine Belieferung der Mikro-Depots etwa von Zentrallagern aus, darf hingegen auch mit konventionellen Fahrzeugen erfolgen. Natürlich wird auch dabei eine emissionsfreie Belieferung durch die Richtlinie begrüßt.
In folgenden Kategorien kann man sich bewerben :
- Anschaffung mobiler Infrastruktur (Container, Wechselbrücken)
- bauliche Sanierung/Herrichtung von gebauter Infrastruktur (z.B. Ziehen von Wänden)
- Schaffung von Infrastruktur für Anliefervorgänge (z.B. Tore und Rampen)
- Schaffung von Infrastruktur für die Lagerung (z.B. Regale)
- Bodenarbeiten auf Freiflächen (Befestigung, Pflasterung)
- Sicherheitsmaßnahmen (Errichtung von Zäunen, Schlösser und Sicherheitstechnik)
- Ver- und Entsorgung (z.B. Infrastruktur für Heizung, Strom, Wasser, Internet, Ladeinfrastruktur)
- Maßnahmen zur Wahrung von Arbeitsschutz und Bauordnungsrecht (sanitäre Anlagen, Sozialräume, Wetterschutz, Brandschutz)
- Verkehrsinfrastruktur (Rangierflächen, Ertüchtigung von Radinfrastruktur)
Nicht zuwendungsfähig sind dagegen Ausgaben für Prototypen, gebrauchte Anlagen, Eigenbauanlagen, die Instandsetzung/ -haltung bestehender Anlagen sowie laufende Ausgaben.
Dafür kannst du mit einem Antrag die Einrichtung von mehreren Mikro-Depots beantragen.
Wie hoch ist die Förderung?
Bei der Förderung handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss im Zuge einer Anteilsfinanzierung für ein konkretes Projekt. Diese Art der Unternehmensfinanzierung wird grundsätzlich über einen Zeitraum von maximal 24 Monaten gewährt.
Die Höhe des Zuschuss ist begrenzt auf einen Wert von bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben des Projektes. Dabei muss die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben so bemessen sein, dass die Förderung mindestens 20.000 Euro ergibt. Bei Projekten welche in einem Verbund organisiert sind, gilt diese Mindestsumme für das gesamte Verbundprojekt.
Die Beantragung
Bist du förderberechtigt, kannst du an dem zweistufigen Antragsverfahren für die Förderung teilnehmen.
Dabei kannst du in den Jahren 2022 und 2023, jeweils im Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Mai, eine Projektskizze deines Vorhabens einreichen. Diese muss eine vorgegebene Gliederung sowie das Berechnungsformular beachten.
Unter allen eingereichten Projektskizzen werden dann wie in einem Wettbewerb die geeignetsten Projekte ausgewählt und von den Unternehmen eine förmlicher Förderantrag verlangt.
Eine Bewilligung einer Förderung entscheidet dann das Bundesumweltministerium auf Grundlage des förmlichen Förderantrags.
Die Erstellung deiner Projektskizze sowie eventuell auch deines förmlichen Förderantrags erfolgen über das „easy-Online“ Formularsystem des Bundes. Hier gelangst du zur: Beantragung
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