Einzelunternehmung

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Als Einzelunternehmung wird ein Gewerbebetrieb bezeichnet, der von nur einer natürlichen Person betrieben und rechtlich vertreten wird. Dem Einzelunternehmer obliegt allein die Leitung und Geschäftsführung des Handelsgewerbes. Bei der Einzelunternehmung trägt der Inhaber das gesamte geschäftliche Risiko und haftet für Schulden des Unternehmens auch mit seinem Privatvermögen. Im Businessplan muss der Gründer die Rechtsform seines zukünftigen Unternehmens genau definieren.


Vorteile der Einzelunternehmung sind, dass dem Unternehmen in beliebiger Höhe Eigenkapital zugeführt werden kann. Des Weiteren hat der Inhaber die Möglichkeit schneller auf Ereignisse zu reagieren, ohne Streitigkeiten in der Unternehmensführung zu fürchten. Bei einer Existenzgründung sind Vor- und Nachteile der Führung des Geschäftsbetriebes als Einzelunternehmung gut abzuwägen. Zudem bleibt dem Inhaber die Möglichkeit das Einzelunternehmen später in eine juristische Personengesellschaft umzuwandeln.

Nachteile der Einzelunternehmung zeigen sich bei der Finanzmittelbeschaffung, die für eine Einzelfirma deutlich begrenzt ist. Oftmals wird die Einzelunternehmung durch die Einbehaltung von Gewinnen selbst finanziert. Ein weiterer Nachteil liegt in der Haftung. Bei der Einzelunternehmung haftet der Einzelkaufmann mit seinem gesamten Privatvermögen, welches bei einer anfallenden Insolvenz auch gepfändet werden kann.

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Alles zum Einzelunternehmen

Das Einzelunternehmen ist die selbständige unternehmerische Betätigung einer Person und mit Abstand die in Deutschland am häufigsten gewählte Rechtsform. Denn es ist die einfachste Art in deine Existenzgründung zu starten. Was du als Einzelunternehmer von Haftung bis Steuern alles beachten musst, haben wir für dich zusammengefasst.