Elterngeld

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Beim Elterngeld handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung von Familien mit Kindern während der ersten Lebensmonate des Nachwuchses. Das Elterngeld hat das Ziel, die Lebensgrundlage zu sichern und wird als Entgeltersatzleistung betrachtet. Das Elterngeld kann von Eltern bezogen werden, deren Kinder ab dem 01. Januar 2007 geboren wurden und ersetzt das Erziehungsgeld.

Das Elterngeld wird über den Mutterschutz hinaus gezahlt und kann in Deutschland maximal 14 Monate bezogen werden. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich immer nach dem Einkommen des Elternteils, der das Elterngeld beantragt. Die Höhe des Elterngeldes beträgt 67% des durchschnittlichen Nettolohns der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes. Das Elterngeld kann monatlich jedoch maximal 1.800 Euro betragen. Der Mindestbetrag beträgt 300 Euro. Dieser Basisbetrag steht unter anderem Studenten zu oder auch Elternteilen, die vor der Geburt kein Einkommen bezogen haben (Stand 10/2010).

Da das Elterngeld als Entgeltersatzleistung anzusehen ist, werden andere finanzielle Leistungen, die ebenfalls diese Funktion haben, bei gleichzeitigem Bezug auf das Elterngeld angerechnet. Dazu zählen unter anderem Insolvenzgeld oder Kurzarbeitergeld. Auch während der Selbstständigkeit kann Elterngeld bezogen werden. Ein dabei gezahlter Gründungszuschuss kann ebenfalls auf das Elterngeld angerechnet werden.