Mutterschutz
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Der Mutterschutz umfasst alle Richtlinien, die Frauen während und nach der Schwangerschaft schützen. Unternehmen müssen daher immer beachten: in Deutschland stehen alle Frauen, die sich in einem Arbeitsverhältnis und nicht in einer Selbstständigkeit befinden, unter einem besonderen Schutz während der Schwangerschaft und nach der Geburt. Alle Regelungen dazu werden im Mutterschutzgesetz festgehalten. Es schützt vor Kündigung sowie vor Gefahren am Arbeitsplatz und muss vom Arbeitgeber dringend eingehalten werden.
In Deutschland haben alle Arbeitnehmerinnen Anspruch auf eine Mutterschutzfrist von mindestens 14 Wochen. Diese beginnt sechs Wochen vor Geburtstermin und endet meist acht Wochen nach der Entbindung. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten kann sich der Zeitraum verlängern. Der Mutterschutz legt auch die Lohnfortzahlung im Falle eines Beschäftigungsverbotes der Frau fest. In diesem Fall erhält sie ihren bisherigen Durchschnittsverdienst (Mutterschutzlohn).
Während der Mutterschutzfristen erhalten Frauen Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und einen Arbeitgeberzuschuss. In einigen Fällen können gesetzliche Krankenkassen jedoch Kleinstunternehmen einen Teil der wesentlichen Arbeitgeberkosten im Mutterschaftsfall erstatten. Der Mutterschutz und seine Leistungen beziehen sich jedoch bisher nur auf angestellte Erwerbstätige. Hausfrauen und Selbstständige können von den Leistungen bisher nicht in vollem Maße profitieren.