Europarat

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Der Europarat wurde 1949 gegründet und ist eine europäische internationale Organisation. Die Satzung des Europarates sieht eine Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten zur Förderung von wirtschaftlichem und sozialem Fortschritt vor. Sein Sitz ist in Straßburg und er ist nicht direkt mit der Europäischen Union verbunden, auch wenn beide die gleiche Hymne und die gleiche Flagge verwenden. Nicht zu verwechseln ist der Europarat mit dem Rat der Europäischen Union oder dem Europäischen Rat.

Der Europarat stellt ein Forum für Debatten und allgemeine europäische Fragen dar. Völkerrechtliche und zwischenstaatliche Abkommen werden geschlossen um das gemeinsame Erbe zu erhalten und den Fortschritt zu fördern. Besonderes Augenmerk liegt auf der Bewahrung der demokratischen Sicherheit. Damit sind der Einsatz für die Menschenrechte, Bekämpfung des Terrorismus und Sicherung der rechtsstaatlichen Grundprinzipien gemeint.

Die zwei Hauptorgane des Europarates sind das Ministerkomitee und die parlamentarische Versammlung. Im Ministerkomitee werden die Mitgliedstaaten und die Außenminister vertreten und in die parlamentarischen Versammlung werden Vertreter der Parlamente der einzelnen Staaten entsandt. Die Organe werden von einem Sekretariat mit Generalsekretär unterstützt. An den Europarat angegliedert ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der die Einhaltung der Menschenrechtskonvention kontrolliert.