Finanzplan
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Ein Finanzplan dient zur Erhaltung der Liquidität für Unternehmen und andere Wirtschaftssubjekte. Dieser sollte ab der Existenzgründung aufgestellt werden. Wenn ein Schuldner nicht in der Lage ist seinen fälligen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, so liegt nach der Insolvenzordnung der Grund zur Eröffnung eines Insolvenvverfahrens vor. Zur Vermeidung einer Insolvenz sollten die zukünftigen Einzahlungen und Auszahlungen der Unternehmen geplant werden.
Der Finanzplan zeigt, welche Mittel zu welchen Terminen benötigt werden und woher die benötigten Finanzmittel bezogen werden. Auch Finanzierungslücken können somit aufgedeckt werden. Neben der Finanzbuchhaltung stellt der Finanzplan ein weiteres wichtiges Instrument aus dem betrieblichen Rechnungswesen dar. Denn nur aus der Finanzbuchhaltung lässt sich die Information für die Aufgabe der Sicherstellung dauernder Zahlungsfähigkeit nicht entnehmen.
Denn in der Finanzbuchhaltung findet oft nur die Erfassung vergangenheitsbezogener Daten statt. Außerdem werden hier neben zahlungswirksamen auch zahlungsunwirksame Vorgänge gebucht, wie z. B. die betriebliche Abschreibung auf Sachanlagen, die Zu- und Abnahme der Verbindlichkeiten und Forderungen oder die Bestandsveränderungen auf den Konten für Waren und Vorräte. Hauptgegenstand des Finanzplanes ist die Steuerung und Planung aller ein- und ausgehenden Zahlungsströme des Unternehmens.