Abschreibung
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Die Abschreibung stellt einen Geldbetrag dar, welcher zur Erfassung der Leistungs- und Wertminderung eines Wirtschaftsguts dient. Die so genannte Wertminderung wird aus Benutzung, Verbrauch oder Alterung hervorgerufen. Die Abschreibung verdeutlicht, dass der Nutzungswert eines Wirtschaftsgutes nur in Teilen entsprechend seiner Nutzungsdauer in ein Erzeugnis eingehen kann. Die Nutzungsdauer ist die Zeitspanne, in welcher ein Wirtschaftsgut mit betrieblichem Erfolg genutzt werden kann.
Bei einer Existenzgründung sollte man über fundierte betriebswirtschaftliche Kenntnisse verfügen, um in den Bereichen der Buchführung, speziell in der Gewinn-und Verlustrechnung, nicht den Überblick zu verlieren. In der Gewinn-und Verlustrechnung erscheint die Abschreibung als gewinnmindernder Aufwand. Auf diesem Weg entsteht die Gewährleistung, dass ein Teil der Erlöse nicht als Gewinn ausgeschüttet wird, sondern für Ersatzinvestitionen bereitgehalten werden kann.
Der Existenzgründer stellt im Businessplan alle Investitionen für Wirtschaftsgüter und gründungsbedingte Kosten auf. Dabei sollte er mit dem zukünftigen Abschreibungsverfahrender Wirtschaftsgüter vertraut sein. Die Abschreibung differenziert zwei Methoden. Beim Verfahren der direkten Abschreibung wird der Wert des Vermögenspostens um den als Aufwand verbuchten Betrag vermindert. In der indirekten Abschreibung wird ein Posten gebildet, auf welchem alle folgenden Abschreibungen kumuliert werden.
Für Unternehmer und frische Existenzgründer können Abschreibungen eine schwierige Angelegenheit werden. So muss die Abschreibungsbasis und die Abschreibungsmethode richtig bestimmt werden. Dabei war zum Beispiel die Abschreibung von Software für lange Zeit ein unklarer Punkt, der mittlerweile jedoch von den Finanzbehörden geregelt ist.