Friseursalon eröffnen
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Vom Wunsch zur Geschäftsidee
Ein Friseurgeschäft zu eröffnen, scheint ein einfacher Wunsch. Haare wachsen immer und müssen geschnitten werden. Jedoch ist aus dem klassischen Schneiden ein Stylen geworden. Abstufungen, Formen, Muster, Farbe, Halt, Pflege. Dabei beschränken sich die Dienstleistungen eines Friseurs nicht nur auf die Haare. Kopfmassage, Haarwachstum, Haarschutz, Typberatung, Kosmetik.
Dein Friseurgeschäft kann somit viele Ausprägungen besitzen. Die Konkurrenz ist gross. Eine Spezialisierung ist angebracht. Für die Ausarbeitung deiner Geschäftsidee, gilt es deine Fähigkeiten und Fertigkeiten auf den möglichen Gebieten zu überprüfen. Dazu solltest du die kommenden unternehmerischen Tätigkeiten plus die Abläufe der Gründungsphase kennen. Am Ende muss ein schlüssiges Gesamtkonzept stehen, mit dem du ausreichend Kunden gewinnen kannst.
Wobei wir beim Thema Finanzen angelangt wären, einem wichtigen. Zum Start gilt es deine Gründungskosten mit den Anfangsinvestitionen auszurechnen. Ausserdem solltest du die fixen und variablen Kosten deines Friseurgeschäfts für die nächsten drei bis fünf Jahre kennen. Schliesslich solltest du wissen, wieviel du Kunden pro Monat bedienen musst, um deine eigene Existenz abzusichern.
Welche Art von Friseurunternehmen
Als Friseur kannst du in verschiedenen Formen tätig werden. Der Klassiker dabei ist der eigene Salon. Du kannst aber quasi auch zur Untermiete bei einem grossen Friseursalon, einem Stylisten oder in Kooperation mit einem Kosmetiksalon tätig werden.
Neben den stationären Geschäftstätigkeiten kannst du auch mobil tätig werden. Hier sind die Klassiker Kooperationen mit Krankenhäusern, Pflegeheimen und Seniorenresidenzen, wo du regelmässig die Haare schneiden kommst. Daneben kannst du aber auch deine Friseurdienstleistungen bei Hausbesuchen anbieten. Regelmässige Termine, Empfehlungen und Onlinebuchungen füllen deinen Auftragskalender. Auch kannst du dich auf feierliche Anlässe wie Hochzeiten spezialisieren, wo du vor der Zeremonie oder dem Anlass mobil die Frisur anpasst.
Egal ob du als Existenzgründung ein eigenständiges stationäres oder mobiles Friseurgewerbe betreiben willst. Du allein bist von der Planung bis zur Umsetzung dafür verantwortlich. Dies geht aber auch anders.
Sogenannte Franchisekonzepte bieten dir die Möglichkeit, auf ein bestehendes Friseurkonzept aufzubauen. Der Franchisegeber gibt dir dabei einen genauen Startplan und Geschäftablauf vor. Somit kannst du dir das sogenannte "Lehrgeld" sparen und mit gewissen Einschränkungen relativ sicher durchstarten. Ausserdem bekommst du bei einem Franchise einen Partner an die Hand, mit dem du gewisse geschäftlichen Entscheidungen abklären kannst. Was gerade in Krisenzeiten von Vorteil sein kann.
Friseurgeschäft weiter denken
Mit Haare schneiden und stylen, sollte deine Geschäftsidee nicht beendet sein. Du bist schliesslich die Kompetenz für den Kopf.
Neben den Designdienstleistungen gilt es auch Pflegeprodukte, Farbtönungen, Kämme, Frisurhalterungen und sonstige Produkte zum Pflegen und Nachstylen der Frisur anzubieten. Diese sollten bestenfalls auch Online über dich bestellbar sein.
Zur Frisur sollte auch das Makeup besprochen und mit ensprechenden Produkten untermauert werden. Hierzu lassen sich auch schöne Marketingaktivitäten wie Workshops und Webinare veranstalten.
Meisterzwang beim Friseursalon
Das Friseurgewerbe ist ein Handwerk, welches zu den zulassungspflichtigen Handwerken laut Handwerksordnung zählt. Entsprechend besteht ein Meisterzwang. Für eine Selbständigkeit musst du dich entsprechend in die Handwerksrolle eintragen.
Willst du in die Handwerksrolle der Handwerkskammer eingetragen werden, benötigst du eine Gewerbeerlaubnis. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:
- Du selbst besitzt einen Meisterbrief und kannst somit die Gewerbeerlaubnis ohne Umwege erhalten.
- Du beschäftigst einen Friseurmeister in Vollzeit, der die Leitung des Operativen als "Betriebsleiter" übernimmt.
Friseurgewerbe ohne Meisterzwang
Nach Vorlage deiner Gesellenprüfung im Friseurhandwerk sowie dem Nachweis einer sechsjährigen Anstellung im Friseurberuf, davon vier Jahre in einer "leitenden" Funktion mit der Aneignung nötiger betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Kenntnisse, kann die Handwerkskammer prüfen, ob du die Voraussetzungen für eine Ausübungsberechtigung nach Paragraf 7b des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks erfüllst.
Die Handwerkskammer kann dir auch eine Ausnahmebewilligung nach Paragraf 8 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks erteilen, wenn du deine Kenntnisse und Fertigkeiten im Friseurberuf nachweisen kannst und deine Selbständigkeit nur auf grundlegenden Friseurdienstleistungen beruht, wie etwa Herrenfriseure, Bartfriseure, Kinderfriseure, Kosmetiksalons die zusätzlich Frisurendienstleistungen anbieten, Friseure, die sich lediglich auf waschen/schneiden/föhnen beschränken, Mobile Friseure, Spezialbereiche: Flechtfrisuren, Hochsteckfrisuren, Perücken.
Als mobiler Friseurservice, darfst du somit auch ohne Meisterbrief selbständig tätig werden. Zur Gründung eines mobilen Friseurservice benötigst du eine Ausnahmebewilligung oder eine Ausübungsberechtigung. Für dein "Reisegewerbe" erhältst du nach Anmeldung eine Reisegewerbekarte, die Erlaubnis für deinen mobilen Friseurservice.
Gründungsaufwand als Friseur
Entsprechend deines Geschäftsmodells oder gewähltem Franchisekonzepts kommen ganz unterschiedliche Gründungskosten und planerische Aufwände auf dich zu. Als Gründungshilfe und spätere Richtschnur, solltest du deine Gedanken und Zahlen in einem Businessplan niederschreiben. Dieser beinhaltet die Gründungsphase wie auch den weiteren Geschäftsbetrieb. Was du dabei beachten musst, haben wir in einem extra Beitrag für dich zusammengefasst.
Hier kommst du zu unserem Businessplan Muster: Businessplan für Friseure
Friseursalon übernehmen
Natürlich kannst du auch einen bestehenden Friseursalon übernehmen. Dabei gibt es grob zwei Möglichkeiten:
- Du besitzt einen Meisterbrief und kannst ohne grosse Absprachen den Salon inklusive Kunden übernehmen. Dabei macht eine übergangsweise Zusammenarbeit mit dem Alteigentümer Sinn, um Stammkunden behutsam zu überführen und lokale Eigenheiten kennenzulernen.
- Du besitzt keinen Meisterbrief, möchtest aber eine Ausübungsberechtigung beantragen oder einen Meisterlehrgang besuchen. Dann könntest du mit dem Alteigentümer eine Absprache treffen, dass er bis zu deiner Geweerlaubis als "Betriebsleiter" weiter tätig bleibt.
Für die Ausgestaltung der Übernahme gibt es ganz verschiedene Möglichkeiten. Hier empfiehlt es sich, von dem Alteigentümer genaueste Unterlagen zu seinem Betrieb und den Ergebnissen liefern zu lassen. Diese solltest du dann entsprechend mit einem Steuerberater und einem Rechtsanwalt genau prüfen.
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