Gesellschaft bürgerlichen Rechts
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Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder auch BGB-Gesellschaft ist eine Vereinigung von natürlichen oder juristischen Personen, die sich zur Erreichung eines gemeinschaftlichen Zwecks zusammenschließen. Die Verpflichtung der einzelnen Gesellschafter zur Förderung dieses Zwecks, sowie die zu leistenden Beiträge werden in einem Gesellschaftsvertrag festgeschrieben. In einem Businessplan werden die einzelnen beteiligten Personen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts nur benannt.
Demnach ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts eine Personengesellschaft. Bei der Existenzgründung einer GbR müssen sich die zukünftigen Unternehmer über den gemeinschaftlich verfolgten Zweck einig sein. Mit der Eintragung in das Handelsregister wird die Gesellschaft bürgerlichen Rechts zur OHG oder unter Umständen und in Abhängigkeit vom Gesellschaftsvertrag auch zur KG.
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann in vielen verschiedenen Formen auftreten. So handelt es sich auch bei dem Zusammenschluss von Personen zu einer Fahr-, Spiel- oder Wohngemeinschaft um eine GbR. Für das Bestehen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist es nicht zwingend erforderlich, dass der gemeinschaftliche Zweck gewerblicher Natur ist.