Handelsgesellschaft

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Eine so genannte Handelsgesellschaft ist nach dem deutschem Handelsrecht eine Gesellschaft, die ein Handelsgewerbe ausübt. Die offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG), Personenhandelsgesellschaften, Kapitalgesellschaften, Aktiengesellschaft gelten ebenfalls als Handelsgesellschaften. Der Unternehmer einer Existenzgründung muss im Businessplan seine gewünschte Rechtsform angeben.

Neben der Handelsgesellschaft gibt es eine offene Handelsgesellschaft, die so genannte OHG. Die offene Handelsgesellschaft ist eine Personengesellschaft, in der sich zwei oder mehr natürliche und/oder juristische Personen zusammengeschlossen haben. Die Verwendung einer OHG findet bei der Existenzgründung großen Zuspruch. Die Personen der OHG betreiben ein Handelsgewerbe unter der gemeinsamen Firma.

Eine offene Handelsgesellschaft wird von mindestens zwei Personen gegründet. Alle Gesellschafter sollten eine Willenserklärung ablegen, unter der gemeinsamen Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben. Anschließend folgt die Gewerbeanmeldung bei der Gewerbeaufsicht und die Eintragung im Handelsregister. Die Gründung der offenen Handelsgesellschaft ist von keinem bestimmten Mindestkapital abhängig. Die Kapitaleinlage kann in Geld-, Sach- /oder Dienstleistungen erfolgen.