Hauspersonal
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Mit dem Begriff Hauspersonal, auch oft Haushaltshilfe genannt, bezeichnet man Arbeitnehmer , die in einem Privathaushalt angestellt sind, um die Hausarbeit zu erledigen. Im Hotelgewerbe spricht man von dem Hauspersonal, wenn es sich nicht um Küchenarbeiter oder Servicepersonal im Lokal handelt. Die typischen Tätigkeiten des Hauspersonals in einem Privathaushalt sind z. B. Essen zubereiten, Einkaufen gehen, Wäsche waschen sowie Reinigungsarbeiten.
Es sind immer Tätigkeiten zur eigenen Lebensführung, die auch als Familienarbeit oder Reproduktionsarbeit bezeichnet werden können. Es können auch Tätigkeiten ausgeführt werden, die sich mit anderen Berufsfeldern überschneiden, wie die Beaufsichtigung von Kindern oder die Versorgung von Haustieren. Die Aufgaben von Hauspersonal betreffen die selbstständige Lebensführung und werden daher normalerweise nicht zur Erwerbsarbeit gezählt.
Hauspersonal wird meistens von Personen angestellt, um von der Hausarbeit entlastet zu werden. In dieser Branche kommt es neben dem Baugewerbe oft vor, dass Personen ohne Arbeitserlaubnis oder gar Aufenthaltsgenehmigung arbeiten. Steuerlich betrachtet, können haushaltsnahe Dienstleistungen heute in einem begrenzten Umfang geltend gemacht werden. Die Arbeit von Hauspersonal erfordert hygienische, ergonomische und arbeitstechnische Kenntnisse und stellt oft schwere physische Arbeit dar.