Hochwasserhilfen für Unternehmen
Du suchst Fördermittel für dein Unternehmen?
Hochwasserhilfen von Bund, Länder und anderen
Starkregenfälle in Westdeutschland haben wiedereinmal in ganz Deutschland zu viel Trauer und Leid geführt. Nach den grossen Hochwasserkatastrophen in 2002 und 2013 waren diesmal besonders Gebiete in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern betroffen. Durch die aktuellen Hochwasser sind schmerzhaft viele Flächen, Immobilien und ganze Existenzen vernichtet worden.
Nachdem die Landtage der betroffenen Gebiete landeseigene Hilfsprogramme aufgelegt haben, hat jetzt auch die Bundesregierung Hilfsgelder zugesichert.
Wir stellen dir im folgenden die Hilfsprogramme für Einzelpersonen und Unternehmen kurz vor und verweisen auf die entsprechenden Webseiten der Bundesländer. Ausserdem zeigen wir auf, was es mit der Förderung des Bundes, den Steuererleichterungen und den sonstigen Hilfen auf sich hat.
Hochwasserhilfe Nordrhein-Westfalen für Privatpersonen
Es gibt unmittelbare Soforthilfen für Menschen, die von existentieller Not betroffen sind. Pro Haushalt wird ein Sockelbetrag von 1.500 Euro gewährt. Darüberhinaus stehen für jede weitere Person aus dem Haushalt 500 Euro bereit. Insgesamt werden jedoch an einen Haushalt nur maximal 3.500 Euro ausgezahlt.
Von diesen Billigkeitsleistungen kannst du profitieren, wenn du deinen Wohnsitz in einer der betroffenen Region in den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf oder Köln hast und durch das Unwetter Schäden erleiden musstest.
Die Auszahlung erfolgt über die Städte und Gemeinden, unter eventueller Hilfestellung der Kreisverwaltungen. Ein Anspruch auf die Gewährung der Hilfen besteht nicht.
Hier geht es zum NRW: Antragsformular
Hochwasserhilfe Nordrhein-Westfalen für Unternehmen
Für betroffene Unternehmen stellt das Land Nordrhein-Westfalen eine Billigkeitsleistung in Höhe von 5.000 Euro zur Verfügung. Damit sollen erste Ausgaben für die Räumung und Reinigung oder den provisorischen Wiederaufbau von Betriebs- und Geschäftseinrichtungen bestritten werden können.
Anträge sollen in der Regel auch bei den betroffenen Kommunen gestellt werden können.
Hier geht es zum NRW: Antragsformular für Gewerbetreibende und Freiberufler
Auch bietet das Land Nordrhein-Westfalen Soforthilfen für Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Obst- und Gartenbaus sowie der Aquakultur und der Fischerei. Hierbei gilt für dich als besonders Betroffenen dieselbe Regelungen für Soforthilfen wie bei den Gewerbetreibenden und Freiberuflern.
Hier geht es zum NRW: Antragsformular für betroffene Landwirte und land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Die Notfallnummer für alle Unternehmen lautet 0211/ 4684-4994 und steht dir von Montag bis Freitag von 8–18 Uhr sowie Samstag/ Sonntag von 10–16 Uhr zur Verfügung.
Hier kommst du zur Hochwasser-Webseite des Landes NRW: Soforthilfe zur Unwetterkatastrophe
Darüberhinaus hat die Finanzverwaltung von Nordrhein-Westfalen diverse Steuererleichterungen für Hochwasseropfer erlassen: zum Infoblatt
Hochwasserhilfe Rheinland-Pfalz für Privatpersonen
Rheinland-Pfalz hat ein Hilfsprogramm mit dem Namen "Soforthilfe RLP 2021“ für von den Hochwassern betroffene private Haushalte aufgelegt. Die finanzielle Soforthilfe beträgt 1.500 Euro pro Haushalt. Jedes weitere Haushaltsmitglied erhält zusätzlich 500 Euro. Der Maximalbetrag pro Haushalt ist mit 3.500 Euro gedeckelt.
Die Soforthilfe erhältst du jedoch nur, wenn du grundsätzliche Schäden durch das Hochwasser von über 5.000 Euro abzüglich Versicherungsleistungen und ohne Berücksichtigung von Spenden aufweisen kannst. Für deine Antragstellung ist der Erstwohnsitz ausschlaggebend.
Hier kommst du zum Onlineantrag des Landes RLP: Soforthilfe RLP 2021
Hochwasserhilfe Rheinland-Pfalz für Unternehmen
Für von den Hochwassern betroffene Unternehmen gibt es seit 29. Juli an 5.000 Euro Soforthilfe. Die Anträge werden von den entsprechenden Kreisverwaltungen ausgegeben und entgegengenommen. Parallel werden Sorgentelefone der IHK und HWK angegeben, welche wiederum auf diverse privatwirtschaftliche Hilfsmassnahmen verweisen.
Hier kommst du zur Hochwasser-Webseite des Landes RLP: Soforthilfe
Hochwasserhilfen Baden-Württemberg
Die Hochwasser gerade in Kreis Lörrach waren wohl nicht so gravierend, dass das Bundesland Baden-Württemberg Soforthilfen für betroffene Bürger und Unternehmen auflegen musste. Uns sind bis jetzt keine öffentlichen Förderprogramme für Privatpersonen oder Unternehmen bekannt.
Hochwasserhilfen Bayern für Privatpersonen
Der Freistaat Bayern hat ein aktuelles Hilfsprogramm aufgelegt, dessen Höhe bis zu 5.000 Euro betragen kann. Dabei sind alle durch das Hochwasser verursachten Ersatzbeschaffungen deines Hausrats förderwürdig. Jedoch gibt es eine gravierende Ausnahme. Wäre dein Schaden nämlich durch eine private Versicherung absicherbar gewesen, halbiert sich die Soforthilfe auf 2.500 Euro.
Darüberhinaus gibt der Freistaat Bayern für "Ölschäden an Gebäuden" noch eine Extraförderung in Höhe von 10.000 Euro pro Fall. Die Zuwendung können Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte privat genutzter oder nicht gewerblich vermieteter Wohngebäude erhalten. Wobei auch hier gilt, wäre ein privater Versicherungsschutz möglich gewesen, halbiert sich die Förderung auf 5.000 Euro.
Die bayerischen Soforthilfen werden bei eventueller Gewährung weiterer finanzieller Hilfen für denselben Zweck angerechnet. Ausserdem darf die Summe aus Soforthilfe und Versicherungsleistungen den tatsächlich entstandenen Schaden am Hausrat nicht übersteigen. Anderenfalls würde die jeweilige Soforthilfe entsprechend gekürzt.
Hier geht es zum bayerischen Antragsformular für: Soforthilfe "Haushalt/Hausrat“
Hier geht es zum bayerischen Antragsformular für: „Ölschäden an Gebäuden“
Hochwasserhilfen Bayern für Unternehmen
Unternehmer können wohl einen Antrag auf Gewährung von Notstandsbeihilfen und/ oder Staatsbürgschaften aus dem bayerischen „Härtefonds Finanzhilfen“ beantragen. Offiziell gibt es darüber aber keine Verlautbarung. Ausser, dass sich das “Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie“ mit den für den Vollzug von Notstandsbeihilfen für Unternehmer mit den zuständigen Bezirksregierungen absprechen wird.
Hier kommst du zur Hochwasser-Webseite des Landes Bayern: Soforthilfe
Jedoch vergibt das Land Bayern verschiede steuerliche Erleichterungen: zum Informationsblatt
Kurzarbeitergeld für hochwassergeschädigte Unternehmen
Ist dein Betrieb unmittelbar vom Hochwasser betroffen, kannst du bei der Arbeitsagentur Kurzarbeit auf Basis eines unabwendbaren Ereignisses anzeigen.
„Bei einem unabwendbaren Ereignis gilt die Anzeige für den entsprechenden Kalendermonat als erstattet, wenn sie unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern nach Eintritt des Ereignisses, eingereicht wird. Kurzarbeitergeld kann in diesen Fällen vom Beginn des Arbeitsausfalls an gezahlt werden.“ Bundesagentur für Arbeit
Soforthilfen des Bundes für Hochwassergeschädigte
Die Bundesregierung hat den betroffenen Bundesländern 200 Millionen Euro an Bundesmitteln als Hochwasserhilfen angeboten. Ausgereicht werden sollen diese Mittel über die Bundesländer, wodurch es noch verzögernde Verwaltungsabsprachen geben muss.
Auch die grossen Töne des Bundeswirtschaftsministers zu dem Thema Fluthilfen für betroffene Unternehmen wurden bislang nicht mit klaren Aussagen und Abläufen belegt. Es schwelgt weiter eine eher vage Aussage des Wirtschaftsministers von 10.000 Euro Soforthilfe pro geschädigtes Unternehmen durchs Land.
Steuerliche Begünstigung für Hochwasseropfer
Das Bundesfinanzministerium und die Länder haben sich neben den direkten finanziellen Hilfen auch für gemeinsam koordinierte steuerliche Erleichterungen der Hochwasseropfer ausgesprochen. Länder wie Bayern und Nordrhein-Westfalen hatten schon eigene Regelungen veröffentlicht, welche jetzt an die mit dem Bund abgesprochenen Massnahmen angepasst werden sollen.
Im Grunde nennt man dabei folgende Verständigungspunkte:
- "Geringere Nachweispflichten bei der Prüfung der wirtschaftlichen Hilfsbedürftigkeit
- Ermöglichung des Einsatzes eigener Mittel gemeinnütziger Körperschafen zur Unterstützung der Betroffenen auch außerhalb der Satzungszwecke
- Gewährung des Betriebsausgabenabzugs für zahlreiche Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen
- Möglichkeit für Arbeitgeber, ihren geschädigten Angestellten unentgeltlich Verpflegung zur Verfügung zu stellen, und z.B. Fahrzeuge, Wohnungen und Unterkünfte steuerfrei zur Nutzung zu überlassen
- Ermöglichung für Unternehmen, unentgeltlich Beherbergungs- und sonstige Leistungen (z.B. Aufräumarbeiten mit eigenem Gerät und Personal) an Betroffene zu erbringen oder für den täglichen Bedarf notwendige Güter zur Verfügung zu stellen ohne dass dies eine Besteuerung der unentgeltlichen Wertabgabe oder eine Vorsteuerkorrektur auslöst und
- Möglichkeit der Herabsetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2021 ggf. bis auf Null, ohne dass die gewährte Dauerfristverlängerung durch die Erstattung bzw. Festsetzung auf Null berührt wird." BFM
Privatorganisierte Hochwasserhilfen
Die Anteilnahme und Trauer über die Unwetterkatastrophen sind in ganz Deutschland hoch. Es gibt Spendenaufrufe der Innenministerien der betroffenen Bundesländer, diverser Hilfsorganisationen, Stiftungen, Verbände, Vereine und Unternehmen. Dabei geht es primär um finanzielle Hilfen oder Sachspenden. Ausserdem helfen Baumärkte oder Möbelgiganten den Opfern der Hochwassergebiete. Auch sollen diverse Aktionen im Internet dich als betroffenen Unternehmer unterstützen.
Hier gilt es als Betroffener nach deiner Region intensiv im Internet zu recherchieren. Dabei findest Hilfen auf Seiten wie:
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