Insolvenzen
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Mit dem Begriff der Insolvenz (lat. "nicht lösend") bezeichnet der Rechtsanwalt den Zustand, dass der Schuldner seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen kann. Dies kann als Gründe die Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung haben. Die rechtlichen Regelungen in Deutschland zu Insolvenzen findet man in der Insolvenzordnung (InsO). Die Insolvenzen müssen nicht nur materiellrechtlich, sondern auch zwangsvollstreckungsrechtlich geregelt werden.
Der zugrunde liegende Gedanke der Insolvenzen besagt, dass alle Gläubiger zusammen kommen, um gemeinsam einvernehmlich die Insolvenzmasse aufzuteilen. Jedoch gilt in der Insolvenz nicht "wer-zuerst-kommt-", vielmehr sollen alle Gläubiger ihre Ansprüche gegen den Schuldner, z. B. eine gescheiterte Existenzgründung, entsprechend, im gleichen Verhältnis erfüllt bekommen. Dafür sorgt der Rechtsanwalt mit der Insolvenzquote.
Die spezialrechtlichen Vorschriften im HGB, AktG und GmbHG ergänzen nicht nur die Regeln aus der InsO, sondern verpflichten unter bestimmten Voraussetzungen zur Einleitung eines Insolvenzverfahrens. Bei Nichtbeachtung drohen zivilrechtliche Schadensersatzverpflichtungen und strafrechtliche Sanktionen, weshalb die Inanspruchnahme einer Rechtsberatung nicht nur ratsam ist, sondern auch Ärger ersparen kann. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann nur dann abgewiesen werden, wenn die Insolvenzmasse zumindest zur Begleichung der Kosten des Insolvenzverfahrens ausreicht.