Investitionsstau

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Von einem Investitionsstau wird gesprochen, wenn ein Unternehmen über einen längeren Zeitraum hinweg keine oder wenig Investitionen tätigt. Der Kapitaleinsatz, der zur Erhaltung oder Ausweitung von Gebäuden, Anlagen oder anderen Sachgüterbeständen eingesetzt werden müsste, bleibt also über eine längere Zeit aus.

Um einen Investitionsstau zu vermeiden, ist es für ein Unternehmen grundsätzlich notwendig, Investitionen vorzunehmen, die in der Höhe der jeweiligen Abschreibungen liegen. Eine Investition kann dabei zum Beispiel in Form von Büroeinrichtung oder Maschinen getätigt werden. Im betriebswirtschaftlichen Sinne handelt es sich bei Investitionen um die Anschaffung von Produktionsmitteln, die langfristig nutzbar sind. Sämtliche Investitionsgüter müssen abgeschrieben werden.

Werden die notwendigen Investitionen nicht in einer bestimmten Regelmäßigkeit getätigt, stauen sie sich auf - ein Investitionsstau ist entstanden. Vor allem in der Übergangsphase, die bei einer Unternehmensnachfolge entstehen kann, werden die Investitionstätigkeiten durch Alteigentümer oft verringert. Die Gefahr eines Investitionsstaus ist hier besonders groß. Um das wieder auszugleichen, müssen die notwendigen Investitionen zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.