Kalkulatorische Kosten
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Kalkulatorische Kosten sind Kosten, welche nicht mit realen Geldströmen übereinstimmen. Sie werden hinzugerechnet, um erwartete Gewinne und antizipierte Kosten bereits in der Produktkalkulation einfließen zu lassen. Desweiteren soll eine vergleichbare Kostenstruktur im Rahmen einer Profit-Center-Rechnung erzeugt werden. Diese ergeben sich aus der Summe der kalkulatorischen Absetzung für Abnutzung plus kalkulatorischen Zinsen. Kalkulatorische Kosten müssen im Businessplan berücksichtigt werden.
Kalkulatorische Kosten umfassen als Oberbegriff Zusatzkosten und Anderskosten. Zusatzkosten sind Kosten, denen kein Aufwand gegenübersteht. Anderskosten sind Kosten, denen Aufwand in anderer Höhe gegenübersteht. In der Kostenrechnung müssen kalkulatorische Kosten verrechnet werden, damit ohne Rücksicht auf handels- und/oder steuerrechtliche Vorschriften die für kostenrechnerische Zwecke exakte Bemessung des Werteverzehrs an Produktionsfaktoren ausfindig gemacht wird.
Kalkulatorische Kosten entsprechen nicht direkt einer Aufwandsart der Finanzbuchhaltung. In der Finanzbuchhaltung werden als Zinsen nur Beträge berücksichtigt, die an Fremdkapitalgeber gezahlt werden. Im betrieblichen Rechnungswesen will man bei den Zinskosten dem gesamten Kapital, Rechnung tragen, weshalb für das betriebsnotwendige Vermögen ein kalkulatorischer Zinssatz angesetzt wird. Nach Existenzgründung der Mini GmbH ist das Betriebsergebnis interpretierbar als Economic Value Added.