Kalkulatorische Miete
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Die kalkulatorische Miete ist ein Begriff aus der betriebswirtschaftlichen Kostenrechnung. Die kalkulatorische Miete wird nach der Existenzgründung bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften auf die Räume oder Sachen veranschlagt, die betrieblich genutzt werden, sich aber im Privatbesitz des Unternehmers befinden. Da dabei keine tatsächlichen Mietzahlungen fließen, handelt es sich um kalkulatorische Zusatzkosten. Dies sollte im Businessplan Berücksichtigung finden.
Zur Ermittlung der kalkulatorischen Miete wird häufig der Aufwand, der durch eine Fremdmiete vergleichbarer Gebäude/Sachen entstehen würde, herangezogen. Des Weiteren ist es möglich, die Summe aller anfallenden Kosten (Abschreibungen, Zinsen) nach der Existenzgründung einer Mini GmbH als kalkulatorische Miete zu verrechnen. Man berechnet die kalkulatorische Miete für solche Räume, die zwar betrieblich genutzt werden, für die aber keine Mietzahlungen anfallen.
Eine Unternehmung, die nach Existenzgründung über unentgeltlich nutzbare Räume verfügt, muss kalkulatorische Miete ansetzen, um so die Vergleichbarkeit ihrer Kostenrechnung mit der anderer Unternehmungen zu erreichen. Entsprechendes gilt für Raummieten, welche unter oder über dem ortsüblichen Niveau veranschlagt sind. Wichtig beim Ansatz von Vergleichsmieten ist, dass etwaige auszahlungswirksame Kosten nicht extra berechnet werden.