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Crypto Giro: Kryptoverwahrgeschäft als Finanzdienstleistung im KWG

Das Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur vierten EU-Geldwäscherichtlinie ist seit 1. Januar 2020 in Kraft. Wesentlicher Bestandteil ist die Aufnahme des Kryptoverwahrgeschäfts als neue Finanzdienstleistung in das Kreditwesengesetz. Erstmals besteht damit ein rechtssicherer Rahmen für die Verwahrung digitaler Werte durch Banken und Finanzdienstleister in Deutschland.

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Kryptoverwahrgeschäft trifft KWG: Die wichtigsten Fakten zur 4. EU-Geldwäscherichtlinie

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur vierten EU-Geldwäscherichtlinie gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2020 die Verwahrung von Crypto-Währungen als neue Finanzdienstleistung nach dem Kreditwesengesetz. Damit besteht kein Trennungsgebot mehr zwischen klassischen Bankdienstleistungen und der Verwahrung von Crypto-Währungen. Banken und sämtliche interessierte Finanzdienstleister in Deutschland können ab sofort unter vorheriger Genehmigung der BaFin Crypto-Währungen für Ihre Kunden verwahren.

Hierzu fordert die BaFin interessierte Banken und StartUps zunächst zu einer formlosen und unverbindlichen Interessenbekundung auf. Als vorläufig erteilt gilt die BaFin-Erlaubnis ab sofort denjenigen Anbietern, die bereits 2019 im Kryptoverwahrgeschäft tätig gewesen sind. Diese stellen zwar ebenfalls einen Genehmigungsantrag nach den für alle Antragsteller geltenden Fristen, können ihren Kunden aber bereits ab sofort sowohl klassisches Banking als auch die Verwahrung digitaler Werte anbieten. Sämtliche sonstige Interessenten müssen erst das vollständige Genehmigungsverfahren durchlaufen und gemäß KWG §64y bis zum 30. November 2020 einen Genehmigungsantrag bei der BaFin stellen sowie die diesbezügliche Absicht im Vorfeld bis zum 31. März 2020 schriftlich anzeigen. Prinzipiell folgt das Erlaubnisverfahren für das Kryptoverwahrgeschäft § 32 Abs. 1 KWG. Für interessierte Unternehmen hat die BaFin weitere Hinweise sowie ein Merkblatt zur Antragstellung veröffentlicht. 

Die EU und Deutschland stärken traditionellen Banken mit ihrer Entscheidung den Rücken und schaffen einen rechtssicheren Rahmen für das Kryptoverwahrgeschäft. Formen von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung über außerhalb seines regulatorischen Einflussbereiches liegende Crypto-Konten will der Gesetzgeber dadurch außerdem eindämmen.

Für Privatpersonen und Unternehmen, die sich bereits als Teil der Token Economy verstehen und beim Pendeln zwischen Fiat und Crypto eine seamless user experience bei zertifizierter Verlässlichkeit suchen, profitieren von einer sich nun abzeichnenden Transparenz und Vielfältigkeit der Anbieter. 

Klassische Bankinstitute haben es unterdessen nicht eilig, der Offerte um einen neuen Geschäftszweig zügig nachzukommen. Im Jahresverlauf wird sich zeigen, ob sich dieses bislang zurückhaltende Echo dann noch Resonanz wird verschaffen können. Bereits jetzt erfreuen sich neue Marktteilnehmer wie SolarisBank oder Bitwala wachsender Beliebtheit. Diese und andere gern als "Neo-Banken" bezeichnete Dienstleister könnten bei weiterer Forcierung ihrer Angebotstiefe für Privat- und Geschäftskunden in Zukunft durchaus Standards setzen. 

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Über den Autor
Kathleen Händel

Kathleen Händel

Kathleen schreibt seit 2018 im Magazin von Unternehmenswelt und Zandura über die wichtigsten Business-Themen & Trends für Gründer & Unternehmer. Zuvor war Kathleen als Redakteurin für die Social Startup-Szene, verschiedene Stiftungen und Kommunikationsagenturen tätig.

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