Kurzarbeit

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Bei Kurzarbeit handelt es sich um eine Verkürzung der regulären Arbeitszeit in einem Unternehmen. Die Kurzarbeit kann dabei bei einem, mehreren oder auch bei allen in einem Unternehmen tätigen Arbeitnehmern Anwendung finden. Die Kurzarbeit wird von Unternehmen eingesetzt, um beispielsweise in umsatzschwachen Zeiten Kündigungen zu vermeiden. In Zeiten der Wirtschaftskrise griffen viele Unternehmen auf das Instrument Kurzarbeit zurück.

Wenn Arbeitnehmer der Kurzarbeit unterliegen, arbeiten sie weniger als ihre vertraglich festgelegte Wochenarbeitszeit verlangt. Dementsprechend verringert sich auch ihr Lohn. Damit dieser Verdienstausfall die Arbeitnehmer nicht zu sehr belastet, steht den Arbeitnehmern eine Entgeltersatzleistung zu. Diese wird als Kurzarbeitergeld bezeichnet.

Das Kurzarbeitergeld kann jedoch nicht das vollständige Einkommen ersetzen, so dass die Arbeitnehmer während der Kurzarbeit auf einen gewissen Teil ihres Einkommens verzichten müssen. Das Kurzarbeitergeld beträgt derzeit 60 % der Nettoentgeltdifferenz des Monats, für den der Arbeitnehmer in Kurzarbeit eingesetzt ist. Abhängig vom Familienstand kann das Kurzarbeitergeld auch 67 % betragen (Stand 10/2010).