Lederherstellung

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Eine weitere Geschäftsidee im Rahmen des Ledergewerbes stellt die Lederherstellung dar. Hierbei unterläuft das natürliche Rohmaterial, die tierische Haut, zunächst einige Stationen technologischer Prozesse, um dann als Leder weiterverabeitet werden zu können. Die jeweilige Lederart ensteht dann entsprechend dem durchzulaufenden Produktionsprozess. Eine Selbsständigkeit in der Lederherstellung sieht dabei vor, dass der Betrieb bestimmten gesetzlichen Auflagen genügt.

Generell sollte sich der Existenzgründer der Lederherstellung frühzeitig um notwendige Gründungsmodalitäten informieren. Hierfür bieten sowohl öffentliche Stellen (z.B. Arbeitsagenturen und Handwerkskammern) als auch private Stellen einen Anlaufpunkt. Darüber hinaus sollten Angebote über Existenzgründerseminare durchaus wahr genommen werden. Nicht zuletzt werden somit erste Schritte in die Selbständigkeit mit der Lederherstellung getätigt.

Desweiteren bedarf es auch in der Lederherstellung der Erstellung eines Businessplans. Dieser ist häufig Voraussetzung zur Beschaffung liquider Mittel bei Banken oder zur Beantragung von Zuschüssen bei der Arbeitsagentur, beispielsweise der Gründungszuschuss (ALGI) oder das Einstiegsgeld (ALGII). Inwiefern das Gründungsvorhaben der Lederherstellung Tragfähigkeit und damit ggf. Bezuschussung aufweist, ist schließlich von einer fachkundigen Stelle zu prüfen.