Messeabsicherung: Sonderfonds der Regierung ist gestartet
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Lage der deutschen Messewirtschaft
Die aktuell noch anhaltende Krise besorgte der Messe- und Ausstellerbranche einem Stillstand von fast 15 Monaten. Im Jahr 2020 haben laut AUMA von 368 geplanten Messen mehr als 70 Prozent ihre Events ausfallen lassen oder verschieben müssen. Dadurch entstand eine Umsatzeinbusse von 70 Prozent. Lediglich rund 50 digitale Veranstaltungen haben in 2020 stattgefunden.
Seit Ende Juni 2021 finden wieder Messen statt. Von den rund 380 im Jahr 2021 geplanten Messen mussten aufgrund der politischen Restriktionen und unklaren Zukunft etwa 70 Prozent der internationalen und nationalen Messe abgesagt werden. Bei den regionalen Messen waren dies 60 Prozent.
Bis Ende des Jahres 2021 waren somit nur noch 113 Messen geplant, davon 57 internationale oder nationale. Rund 63 digitale Veranstaltungen sind bisher veranstaltet worden.
Mit Beginn der Krise im März 2020 ist der Messewirtschaft ein Schaden von 42 Milliarden Euro entstanden. 165.000 Arbeitsplätze sind gefährdet und 6,7 Milliarden Euro Steuereinnahmen sind verloren.
Um zukünftige Schäden der Messen abzufedern, hat die alte Bundesregistrierung ein Absicherungsinstrument für die Veranstalter von Messen und gewerblichen Ausstellungen in die Welt gesetzt, welches ab sofort abrufbar ist.
Der Sonderfonds für Messen und Ausstellungen
Mit einem Sonderfonds sichern ab sofort Bund und Länder die Vorbereitungskosten von Messen und Ausstellungen gegen politisch motivierte Veranstaltungsabsagen bis 30. September 2022 ab.
Damit soll den massiven Messe- und Ausstellungsabsagen entgegengewirkt werden.
Die Vorbereitung der Ausstellungen ist mit intensiven Investitionen und vertraglich vereinbarten Sub-Dienstleistungen über einen langen Zeitraum verbunden. Der Sonderfonds soll deshalb nicht nur den Veranstaltern sondern der gesamten Messewirtschaft zu Gute kommen.
Ablauf der staatlichen Messe-Absicherung
Als Veranstalter von Messen und Ausstellungen, welche nach §69 Gewerbeordnung von der zuständigen Behörde festgestellt wurden und deren planmäßiges Durchführungsdatum im Zeitraum bis zum 30. September 2022 liegt, musst du mindestens zwei Wochen vor deren Durchführung, jedoch spätestens bis zum 28. Februar 2022 diese unter nachfolgendem Link registrieren. Zur Website: Sonderfonds-messe.de
Wird die Durchführung der Veranstaltung wegen der "Corona-Pandemie" dann wieder behördlich untersagt, kannst du eine Entschädigung bekommen. Deren Höhe richtet sich nach den belegbaren Ausfallkosten, im Einzelfall aber nur bis zu 8 Millionen Euro pro Event.
Die freie Hansestadt Hamburg stellt dabei die IT-Plattform bereit und koordiniert das Auszahlungsverfahren. Die Bundesländer Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen übernehmen eine "koordinierende Funktion" von Seiten der Länder.
Für die Online-Registrierung sind ausschliesslich private und öffentliche Unternehmen berechtigt, welche als Veranstalter Messen oder Ausstellungen in Deutschland organisieren und durchführen. Dein Unternehmen muss dabei über eine inländische Betriebsstätte oder einen inländischen Sitz der Geschäftsführung verfügen. Zusätzlich muss dein Unternehmen bei einem deutschen Finanzamt für steuerliche Zwecke erfasst sein. Als Veranstalter zählst du, wenn du das wirtschaftliche und organisatorische Risiko einer Veranstaltung trägst.
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