AGB ändern: Neue Universalschlichtungsstelle ab 2020
Universalschlichtungsstelle: Diese Angaben müssen in Ihre AGB
Seit dem 1. Januar 2020 ist die zentrale Schlichtungsstelle für Verbraucher in Kehl zentraler Ansprechpartner für Streitbeilegungsverfahren zwischen Verbrauchern und stationären sowie Online-Händlern. Unternehmer, die zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren verpflichtet sind bzw. freiwillig daran teilnehmen, müssen ihre AGB wie folgt anpassen:
Universalschlichtungsstelle des Bundes, Zentrum für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein
Streitbeilegungsverfahren: Rechte und Pflichten für Unternehmer
Bereits seit 2017 müssen Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern Kunden auf ihrer Website bzw. in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen darüber informieren, ob sie zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren verpflichtet sind (dies gilt für einige wenige Branchen wie z.B. Energieversorger) bzw. ob sie freiwillig daran teilnehmen oder nicht.
Mit der Universalschlichtungsstelle in Kehl haben Verbraucher seit dem 1. Januar 2020 einen expliziten Ansprechpartner bei Streitigkeiten mit Unternehmen im stationären und Onlinehandel. Konkrete Fallbeispiele hierfür sind u.a. die Rücksendung beschädigter Artikel oder Zahlungsschwierigkeiten.
Das Prozedere der außergerichtlichen Streitbeilegung folgt einem klaren Regelwerk. Sollten Sie als Unternehmen am Streitbeilegungsverfahren teilnehmen, so muss der Kunde mit gegebenenfalls Beschwerdegrund zunächst auf Sie zukommen und seine Ansprüche geltend machen. Sollten Sie die Forderung ablehnen bzw. nicht anerkennen, weil Sie die Beschwerde des Kunden mit §§ 14 Abs. 1 Nr. 2, 3 VSBG als unbegründet oder mutwillig empfinden, kann die Universalschlichtungsstelle als Mittler eine Entscheidung herbeiführen. Sie stellt Verbrauchern ein Beschwerdeformular zur Verfügung, das ausgefüllt und anschließend via Post, per Fax oder per E-Mail an die Universalschlichtungsstelle überstellt werden muss.
Das Verfahren ist für den Verbraucher grundsätzlich kostenfrei. Für Unternehmer fallen in Abhängigkeit vom jeweiligen Streitwert zwischen 50 EUR und 800 EUR Verfahrenskosten an. Beide Parteien profiteren von einer verkürzten Beilegung etwaiger Streitfälle. In der Regel wird nach maximal 90 Tagen allen Beteiligten ein Schlichtungsvorschlag unterbreitet. Ein Verfahren vor dem Amtsgericht kann sich für Unternehmer deutlich länger bis zu mehreren Monaten ausdehnen.
Schlichtungsverfahren der Universalschlichtungsstelle greifen bis zu einem Schadenswert von maximal 50.000 EUR.
Weiterführende Informationen erhalten Unternehmen bei der Universalschlichtungsstelle in Kehl selbst. Das Bundesjustizministerium hat außerdem einen allgemeinen Leitfaden zur Verbraucherschlichtung online bereitgestellt.
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