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Kein Unternehmerlohn, dafür 5000 Euro Neustarthilfe

Die Neustarthilfe kommt! Einzelunternehmer und Soloselbstständige erhalten eine einmalige Betriebskostenpauschale in Höhe von bis zu 5.000 Euro. Den laut Bundesfinanzminister Olaf Scholz unbürokratischen und schnellen Zuschuss musst du nicht zurückzahlen. Erfahre alles, was du zur Beantragung wissen musst.

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Kreative Arbeit im Corona-Ausnahmezustand wird jetzt mit der Neustarthilfe unterstützt

Kulturelle Identität nicht preisgeben: Neustarthilfe bringt Wertschätzung

Es mag als der kleinste gemeinsame Nenner erscheinen, auf den sich Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) haben verständigen können. Nach langwierigen Diskussionen um die Anerkennung eines fiktiven Unternehmerlohns in den Überbrückungshilfen einigten sich die Minister nun offenbar auf einen Kompromiss. Grundlage hierfür ist weiterhin das derzeit noch bis Jahresende laufende Programm der Überbrückungshilfe II, auf dessen Fortführung sich die Minister ab 1. Januar 2021 als sogenannte Überbrückungshilfe III geeinigt haben. 

Konkret während der Laufzeit Dezember 2020 bis Juni 2021 als steuerbarer Zuschuss nutzbar, sollen Soloselbstständige eine einmalige Betriebskostenpauschale von bis zu 5.000 Euro erhalten. Der Zuschuss soll unbürokratisch und schnell als Vorschuss ausgezahlt werden. Erfüllst du alle Voraussetzungen, musst du den erhaltenen Betrag nicht zurückzahlen. 

Das bedeutet Erleichterung und ein Grund zur Freude für die vielen in der Corona-Krise mit quasi Berufsverbot beauflagten Soloselbstständigen, insbesondere aus der Kreativ- und Veranstaltungswirtschaft. Deren tatsächliche Lebensverhältnisse wurden in den Rahmenbedingungen der Corona-Hilfen bislang nur unzureichend berücksichtigt, ihre gesellschaftliche Bedeutung und sinnstiftende Funktion jetzt anerkannt:

"Solidarität ist das Gebot der Stunde und das gilt gerade auch für unsere kulturelle Identität, die wir in dieser schweren Krise nicht preisgeben dürfen."

- Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier zur Bedeutung der Neustarthilfe

Neustarthilfe beantragen: Die wichtigsten Facts

  1. Hauptberuflich selbstständig: Im Programm der Neustarthilfe bist du antragsberechtigt, wenn du dein Einkommen im Referenzzeitraum (in der Regel das Jahr 2019) zu mindestens 51 Prozent aus selbstständiger Tätigkeit erzielt hast.
  2. Einmalig 25 Prozent des Umsatzes aus dem Referenzzeitraum 2019: Soloselbständige dürfen im Rahmen der Neustarthilfe einmalig 25 Prozent ihres Umsatzes des entsprechenden Vorkrisenzeitraums 2019 erhalten.
  3. Sonderregelung für Gründer kennen: Gründer, die ihre selbstständige Tätigkeit nach dem 1. Oktober 2019 begonnen haben und daher keine Jahresumsätze für 2019 vorweisen können, wenden als Referenzmonatsumsatz entweder den durchschnittlichen Monatsumsatz der beiden Vorkrisenmonate Januar und Februar 2020 oder den durchschnittlichen Monatsumsatz des 3. Quartals 2020 (1. Juli bis 30. September 2020) an. 

Die volle Betriebskostenpauschale in Höhe von 5000 EUR erhältst du, wenn dein Umsatz während der siebenmonatigen Laufzeit Dezember 2020 bis Juni 2021 im Vergleich zu einem siebenmonatigen Referenzumsatz 2019 um mehr als 50 Prozent zurückgegangen ist.

Checkliste: Neustarthilfe Voraussetzungen und Konditionen 

  1. Deine Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit betrugen im Referenzzeitraum mindestens 51 Prozent deiner Einnahmen.
  2. Dein Umsatz muss während der siebenmonatigen Laufzeit Dezember 2020 bis Juni 2021 im Vergleich zu einem siebenmonatigen Referenzumsatz 2019 um mehr als 50 Prozent zurückgegangen sein. 
  3. Für Gründer gilt der durchschnittliche Monatsumsatz der beiden Vorkrisenmonate Januar und Februar 2020 oder der durchschnittliche Monatsumsatz des 3. Quartals 2020 (1. Juli bis 30. September 2020) als maßgeblich.
  4. Die Betriebskostenpauschale beträgt einmalig 25 Prozent des genannten siebenmonatigen Referenzumsatzes, maximal aber 5.000 Euro.
  5. Die Neustarthilfe wird ausdrücklich nicht auf Leistungen der Grundsicherung u.ä. Hilfen angerechnet. Wenn du als Freiberufler den erleichterten Zugang zur Grundsicherung nutzt oder planst, einen Antrag auf Grundsicherung zu stellen, kannst du gleichzeitig Neustarthilfe beantragen.

Was ist der Referenzumsatz zur Berechnung der Höhe der Neustarthilfe?

Um deinen Referenzumsatz 2019 zu bestimmen, wird zuerst dein durchschnittlicher monatlicher Umsatz aus dem Jahr 2019 ermittelt. Diese als Referenzmonatsumsatz bezeichnete Größe wird mit dem Faktor 7 multipliziert. Das Ergebnis ist der zur Berechnung der Höhe der Neustarthilfe entscheidende Referenzumsatz.

Screenshot Bundesfinanzministerium: Neustarthilfe Referenzumsatz berechnen

Antragstellung und Auszahlung der Neustarthilfe für Soloselbstständige

Auch wenn deine konkreten Umsatzeinbußen in der Lockdown Season 2020 und darüber hinaus noch nicht feststehen können. Die Bundesregierung will unbürokratisch und schnell handeln und die Neustarthilfe als Vorschuss auszahlen. Sollte sich im Nachhinein doch herausstellen, dass deine Einnahmen bei über 50 Prozent des siebenmonatigen Referenzumsatzes liegen, musst du bereits erhaltene Vorschusszahlungen anteilig zurückzahlen.

Selbstkontrolle schützt vor Subventionsbetrug: So sicherst du dich ab

Du musst alle erhaltenen Zuschüsse und Hilfen in der Corona-Krise unbedingt gut dokumentieren, um bei Vorwürfen des Subventionsbetrugs oder künftigen Betriebsprüfungen kein böses Erwachen zu erleben. "Aus Versehen" gilt nicht, sondern wird strafrechtlich verfolgt.

Im Fall der Neustarthilfe bedeutet das für alle Begünstigten, dass sie nach Ablauf des Förderzeitraums eine Endabrechnung durch "Selbstprüfung" erstellen müssen.

Im Rahmen dieser Selbstprüfung musst du etwaige weitere Einkünfte im Förderzeitraum aus z.B. abhängiger Beschäftigung zu deinen Umsätzen aus der selbstständigen Tätigkeit hinzuaddieren. Ergeben sich dann Überzahlungen, musst du dies der Bewilligungsstelle unaufgefordert und bis spätestens zum 31. Dezember 2021 mitteilen. Eventuell zu viel gezahlte Beträge sind zu erstatten. Nachprüfungen zur Vorbeugung von mutmaßlichem Subventionsbetrug unter den Begünstigten wurden bereits angekündigt. 

Tipp: Mit der Strafrechtsschutzversicherung von Unternehmenswelt sind Soloselbstständige und Freiberufler gegen alle Risiken und Kosten strafrechtlicher Verfolgung im Zusammenhang mit dem Bezug von Corona-Hilfen rückwirkend abgesichert. Fordere hier dein Angebot zum Strafrechtsschutz für Unternehmer an. 

Neustarthilfe: Wieviel muss ich schlimmstenfalls zurückzahlen?

Sollte dein Umsatz während der Laufzeit von Dezember bis Ende Juni 2021 wider Erwarten doch bei über 50 Prozent des siebenmonatigen Referenzumsatzes liegen, musst du die Neustarthilfe anteilig wie folgt zurückzahlen.

  • Bei Umsätzen von 50 bis 70 Prozent: Du musst ein Viertel der Neustarthilfe zurückzahlen.
  • Bei Umsätzen zwischen 70 und 80 Prozent: Die Hälfte der Neustarthilfe wird zur Rückzahlung fällig.
  • Der Umsatz liegt zwischen 80 und 90 Prozent: Drei Viertel der Neustarthilfe muss zurückgezahlt werden.
  • Deine Umsätze betragen mehr als 90 Prozent: Die Neustarthilfe muss komplett erstattet werden. 

Orientierungsbeispiel: Bei 75 Prozent durchschnittlichem Umsatz im Förderzeitraum müsste eine Soloselbständige, die 4.375 Euro Neustarthilfe erhalten hat, die Hälfte des Betrages wieder zurückzahlen.

Neustarthilfe: Wann und Wo kann ich den Antrag stellen?

Noch etwas Geduld. Am Freitag kündigte das BMF an, dass man "in den nächsten Wochen" alle Details zum elektronischen Antragsverfahren veröffentlichen werde. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wirst du die Neustarthilfe dann schon bald über die zentrale Antragsplattform der Überbrückungshilfen beantragen können. Nach jetziger Auskunft des BMF soll dies spätestens "einige Wochen nach Programmstart" am 1. Januar 2021 erfolgen können.

Wir informieren dich rechtzeitig!

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Über den Autor
Kathleen Händel

Kathleen Händel

Kathleen schreibt seit 2018 im Magazin von Unternehmenswelt und Zandura über die wichtigsten Business-Themen & Trends für Gründer & Unternehmer. Zuvor war Kathleen als Redakteurin für die Social Startup-Szene, verschiedene Stiftungen und Kommunikationsagenturen tätig.

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