Die KfW führt den Unternehmerkredit Plus ein.
Innovative kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler können künftig bei Finanzierungen von Investitionen auf ein neues Fördermittel der KfW zurückgreifen. Der Unternehmerkredit Plus stellt zinsgünstige Kredite bis zu 7,5 Millionen Euro pro Vorhaben zur Verfügung. Um die Aufnahme des Förderkredites bei der jeweiligen Hausbank zu erleichtern wird dabei ein Teil des Risikos von der KfW und dem Europäischen Investitionsfonds übernommen.
Innovationen sind für die dynamische Entwicklung von Wirtschaften notwendig - aus ihnen ensteht Wachstum und sie sorgen für das Bestehen der Wettbewerbsfähigkeit. Damit eine innovative Geschäftsidee sich am Markt durchsetzen kann, bedarf es jedoch häufig erst einmal Investitionen. Für kleinere Unternehmen oder auch Freiberufler ist der Zugang zum dafür notwendigen Kapital jedoch nicht immer einfach.
Die KfW-Bank hat nun mit dem Unternehmerkredit Plus ein neues Förderinstrument geschaffen, das bisherige Anbegote noch einmal verbessern soll. Ab 01.12.2014 können KMU bis zu 100% ihrer förderfähigen Investitionskosten finanzieren. Die Laufzeit kann dabei maximal 7 Jahren betragen. Bei der Finanzierung von Betriebsmitteln beträgt die maximale Laufzeit 5 Jahre. Einzelfinanzierungen bis zu 7,5 Millionen Euro sind damit möglich. Wer unterhalb einer Grenze von 3 Millionen Euro pro finanziertem Vorhaben bleibt, erhält noch einmal verbesserte Zinskonditionen.
Bei den Fördermitteln, die von der KfW bereitgestellt werden, gilt das Hausbankprinzip, das heisst jedes Unternehmen muss die Förderung über ein Kreditinstitut seiner Wahl beantragen. Um die Kreditvergabe zu erleichtern, bietet der UnternehmerkreditPlus als Besonderheit eine Haftungsfreistellung von 50%, wobei 25% von der KfW und weitere 25% durch das Garantieprogramm des Europäischen Investitionsfonds übernommen. Das bedeutet, das finanzielle Risiko der Hausbank reduziert sich um 50%.
Förderfähig sind Kleine und Mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro, größere mittelständische Unternehmen bis zu einer Mitarbeiteranzahl von 500 Mitarbeitern, sofern sie sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden sowie Freiberufler, die als "innovativ" anerkannt sind. Das heisst, sie müssen gewisse Kriterien erfüllen. Das kann die erfolgreiche Anmeldung eines Patentes in den letzten zwei Jahren sein aber auch durch die Teilnahme an Forschungs- oder Innovationsprogrammen. Voraussetzung ist weiterhin, dass die Antragsteller bereits mindestens drei Jahre am Markt sind.