Gründungszuschuss wird auf Elterngeld angerechnet
Wenn junge Eltern den Weg in die berufliche Selbstständigkeit wählen, dann handelt es sich nicht unbedingt um ein leichtes Unterfangen. Schließlich stellen Erziehung und Gründung Kraftakte dar, die miteinander vereinbart werden müssen. Beide werden finanziell gefördert - mit Elterngeld und Gründungszuschuss. Doch lassen sich das Elterngeld und der Gründungszuschuss überhaupt miteinander kombinieren?
Das Sozialgericht Dresden hat sich in einem Streitfall mit diesem Thema beschäftigt. Eine junge Mutter war bis zur Geburt ihres Kindes in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt und erhielt einen Nettolohn von knapp 2.000 Euro. Das darauf gezahlte Elterngeld betrug rund 1.400 Euro pro Monat. Nach einigen Monaten Elternzeit entschied sich die Mutter für den Weg in die Selbstständigkeit. Dies wurde von der Arbeitsagentur mit einem Gründungszuschuss von monatlich 1.450 Euro gefördert. Das Problem: der Gründungszuschuss wurde vom Sozialamt als Einkommen während der Selbstständigkeit angerechnet, woraufhin das Elterngeld auf den Grundbetrag von 300 Euro reduziert wurde.
Der von der Gründerin beantragte Eilrechtsschutz wurde vom Sozialgericht abgewiesen. Die Begründung war eindeutig: Der Gründungszuschuss dient nicht vorrangig zur Finanzierung der Unternehmensgründung, sondern dazu, den Lebensunterhalt in der Gründungsphase abzusichern. Daher wurde in diesem Fall der Gründungszuschuss auf das Elterngeld angerechnet (AZ: S 30 EG 1/09 ER).