INVEST- Zuschuss für Wagniskapital
Seit Mai 2013 unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft mit dem "Investitionszuschuss Wagniskapital" Beteiligungen privater Investoren an jungen innovativen Unternehmen. Mit einer am 22. April 2014 in Kraft getretenen Änderung der Richtlinie nennt sich die Förderung nun "INVEST - Zuschuss für Wagniskapital."
Bis 2016 wird hierfür vom Bund eine Summe von 150 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. In der überarbeiteten Version kommt das Investitionsprogramm durch die Einführung zusätzlicher Kriterien nun eine größeren Anzahl von Gründern zu gute. So gelten nach den veränderten Regelungen auch Unternehmen als innovativ, die ein Patent inne haben oder in den zwei Jahren vor Antragstellung eine Förderung für ein Forschungs- oder Innovationsprojekt in Anspruch nehmen konnten. Zusätzlich wird, um das Programm zu optimieren, auf der Seite der Investoren die Förderfähigkeit auf Business Angel GmbHs erweitert.
Kapitalsuchende Unternehmen können sich im Rahmen der Antragstellung ihre Förderfähigkeit bescheinigen lassen. Diese ist für das Unternehmen an einige Bedingungen geknüpft. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen nicht länger als zehn Jahre existiert und als "kleines Unternehmen" im Sinne der EU eingestuft ist, d.h. über weniger als 50 vollbeschäftigte Mitarbeiter verfügt. Weiterhin darf der Jahresumsatz des Unternehmens 10 Mio. Euro nicht übersteigen.
Die Branche in der das Unternehmen tätig ist, muss laut Handelsregisterauszug als "innovativ" gelistet sein. Alternativ berechtigt das Innehaben eines maximal 15 Jahre alten Patentes, das in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Geschäftszweck steht oder eine öffentliche Förderung für ein Forschungs- und Innovationsprojekt in den zwei Jahren vor Antragstellung zur Einstufung des Unternehmens als "innovativ".
Sind diese Bedingungen erfüllt und wurde die Förderfähigkeit bestätigt wird durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) das Förderfähigkeitslogo ausgestellt, mit dem das junge Unternehmen dann auf seiner Website oder in Präsentationen auf sich aufmerksam machen kann.
Für den Investor gelten gleichfalls einige Bedingungen, sind diese erfüllt, kann er sich 20% der investierten Summe erstatten lassen. Der Investor muss eine natürliche volljährige Person im Sinne des Rechts darstellen, die nicht mit dem Unternehmen verbunden ist. Der Hauptwohnsitz des Investors muss innerhalb der EU liegen. Weiterhin muss die investierte Summe mindestens 10.000 Euro betragen und darf insgesamt 250.000 Euro nicht übersteigen. Darüberhinaus muss eine echte Beteiligung der Anteile des Investors an den Chancen und Risiken des Unternehmens gegeben sein. Die Anteile müssen, damit Anspruch auf eine Förderung geltend gemacht werden kann, mindestens drei Jahre gehalten werden.
Um die Investitionskraft für junge Unternehmen zu optimieren, wurden auch Business Angel GmbHs unter die förderfähigen Unternehmen aufgenommen. Diese GmbH darf maximal 4 Gesellschafter haben, die als natürliche volljährige Personen im Sinne des Rechts gelten. Der Geschäftszweck der GmbH muss ausdrücklich das Eingehen und Halten von Beteiligungen beinhalten, als ergänzende Geschäftszwecke sind auch "Beratung" und "Verwaltung" möglich. Darüberhinaus ist es nötig, dass einer der Teilhaber mindestens 50% der Anteile hält.
Die Erweiterung der Förderfähigkeit für Business Angel GmbHs soll diese Form der Wagniskapitalfinanzierung für junge Unternehmen attraktiver machen. Bisher sind in Deutschland im Vergleich zum europäischen Durchschnitt nur wenige Business Angel aktiv. Da der Zugang zu Bankkredite für junge Unternehmen schwierig ist, spielt die Finanzierung durch Risikokapital in der Gründungsphase jedoch eine große Rolle. Business Angel GmbHs in die Förderung miteinzubeziehen und das Risiko für die Investoren zu mindern, dient also dazu, diese Form attraktiver zu machen und einer größeren Zahl an Gründern den Zugang zu Kapital zu erleichtern.
Mehr Informationen finden Sie auf der Seite des Bundeswirtschaftsministeriums