Der "Chancentod für Arbeitslose" schlägt wieder zu
"Uuuhh!" - so ungefähr lautete unsere unmittelbare Reaktion als wir Anfang der Woche diese Meldung erhielten. Hat Deutschland überhaupt noch Interesse daran, Existenzgründungen und Selbstständigkeit zu forcieren und fördern? Ein Rückgang von mehr als 85% aller geförderten Gründungen in seit Einführung ihrer Reform ist der Bundesarbeitsministerin offensichtlich nicht genug. Nach den drastischen Kürzungen des Gründungszuschusses streicht Frau von der Leyen nun mit dem Gründercoaching (abgekürzt GCD90) auch noch eines der wichtigsten verbleibenden Förderinstrumente. Betroffen sind beide Gruppen von Arbeitslosen, d.h. Empfänger von Arbeitslosengeld I und II, die diese Form der Förderung bisher im ersten Jahr nach Gründung in Anspruch nehmen konnten. Es wird also künftig weder Gründungszuschuss noch Einstiegsgeld geben, um Gründern aus der Arbeitslosigkeit in der finanziell schwierigen Anfangszeit Zugang zu qualitativ hochwertiger Beratung zu ermöglichen.
Was den gründungswilligen Arbeitslosen nun noch bleibt ist das sogenannte "normale" Gründercoaching der KfW. Bisher wurde dieses Programm eher von Selbstständigen in Anspruch genommen, welche die schwierige Anfangszeit überstanden haben und am Markt bereits etwas etablierter sind. Hier beträgt der Eigenanteil allerdings 50% (neue Bundesländer ohne Berlin 25%). Wenn man bedenkt, dass bereits der beim GCD90 übliche Eigenanteil von 10% vor allem von Gründern aus dem ALG II nur schwer aufzubringen war, liegt die Befürchtung nahe, dass die Gründer, die trotz der ohnehin erschwerten Ausgangslage den Schritt in die Selbstständigkeit wagen, aufgrund eines knappen Buffets zukünftig auf eben diese Beratung verzichten werden. Nicht nur der Aufbau einer nachhaltigen Selbstständigkeit wird dadurch erschwert, sondern diese jungen Unternehmer laufen auch eher Gefahr, teure Fehlentscheidungen zu treffen.
Welche Gründe Frau von der Leyen zu dieser Entscheidung bewogen haben, bleibt bisher unverständlich. Die finanziellen Mittel für dieses Förderprogramm stammen aus dem Europäischen Sozialfond, die nationalen Haushalte werden also zumindest nicht direkt belastet. Ungeachtet dessen empfehlen wir an dieser Stelle all denen, die in diesem Jahr mit Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld gegründet haben, sich den 90% Förderanspruch noch in diesem Jahr rechtzeitig zu sichern. Allen anderen, die eine Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit planen, sollten ihre Anträge rechtzeitig stellen. Wir sind den Mitgliedern von Unternehmenswelt bei der Planung der richtigen Schritte gern behilflich, indem wir Ihnen einen Gründungsexperten aus Ihrer Region zur Seite stellen, um größtmögliche staatliche Förderung zu erhalten.