Freiberufler: Bei Fehlverhalten ist die Berufszulassung in Gefahr
Wer gegen Gesetze verstößt oder in dieser Gesellschaft Regeln missachtet, der muss mit Strafen rechnen. Das kann auch Personen passieren, die freie Berufe ausüben und dabei Vorschriften nicht einhalten. Interessant ist: auch wenn man ein schwerwiegendes Fehlverhalten aufweist, welches nichts mit der eigentlichen Berufsausübung zu tun hat, ist mit Sanktionen in Bezug auf die Berufszulassung zu rechnen.
Einem niedersächsischen Arzt wurde genau das zum Verhängnis. In dem vorliegenden Fall wurde dem Freiberufler die Approbation entzogen, da er der mehrmaligen schweren Steuerhinterziehung beschuldigt wurde. Über einen Zeitraum von mehreren Jahren hatte der niedergelassene Arzt große Summen vom Einkommen nicht beim Finanzamt angegeben. Die Folge: die Zulassung wurde ihm entzogen.
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg begründete dies so: Zwar hätte die Steuerhinterziehung beim Finanzamt nichts mit dem Ausüben des Berufs zu tun und würde sich auch nicht direkt auf die Gesundheit und das Wohl seiner Patienten ausüben, aber das Fehlverhalten sei als unwürdig und unzulässig einzustufen. Damit verliere der Arzt automatisch das notwendige Vertrauen, was bei der Ausübung seines Berufs dringend notwendig sei. Wenn sich ein Arzt auf diese Art und Weise über die Interessen der Allgemeinheit und bestehende Bestimmungen hinwegsetzt, sei er als Arzt untragbar, so das Gericht (Az.: 8 LA 197/09).