Die Folgen von Zusammenarbeit unter Selbstständigen
In einer Selbstständigkeit gute Partner zu finden, mit denen man sein Geschäft sinnvoll erweitern kann, ist immer von großem Vorteil. Doch sollte man sich im Vorfeld auch über alle Konsequenzen einer möglichen Zusammenarbeit informieren. So kann im Falle einer unbewusst entstandenen GbR der Vorsteuerabzug in Gefahr sein.
Ein Beispiel dafür zeigt ein Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen: zwei Selbstständige eröffneten einen ebay-Handel mit einer klassischen Arbeitsteilung: der eine kümmerte sich um den Warenankauf, der andere um den Verkauf. Mit ihrer Zusammenarbeit war somit eine Personengesellschaft in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) entstanden. Darüber waren sich beide jedoch nicht bewusst. Das Problem: die Rechnungen waren immer nur auf den Einkäufer ausgestellt. In Sachen Vorsteuer machte das Finanzamt den beiden damit einen Strich durch die Rechnung. Dieses erkannte den Vorsteuerabzug der GbR nämlich nicht an, weil die Rechnungen nur auf den Einkäufer ausgestellt waren, nicht aber auf die GbR.
Das Finanzgericht gab dem Finanzamt Recht und begründete das Urteil damit, dass der Vorsteuerabzug eben immer nur dem tatsächlichen Leistungsempfänger zusteht. In dem vorliegenden Fall handelte es sich dabei um denjenigen, der die Ware in Auftrag gegeben hat und auf dessen Namen die Rechnung ausgestellt wurde. Die Tatsache, dass beide nichts von der Gründung der GbR gewusst haben, ändere daran nichts, so das Finanzgericht.