Haftung des Geschäftsführers für Umsatzsteuer im Insolvenzfall
Dass eine Insolvenz in jedem Fall für alle Beteiligten, ob für Geschäftsführer oder Angestellte, eine eher unschöne Angelegenheit ist, das ist klar. Noch klarer ist jetzt aber auch die Haftung von GmbH-Geschäftsführern im Insolvenzfall, wie ein Urteil des Finanzgerichtes in Köln vom 31.3.2009 deutlich macht.
Der Fall: ein Geschäftsführer hatte falsche Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben und im Anschluss erheblich zu wenig Umsatzsteuer abgeführt. Nachdem das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GmbH dann schließlich eröffnet wurde, kam es zu einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung.
Die Folge: aufgrund der nicht abgeführten Umsatzsteuer wurde der Geschäftsführer in Haftung genommen. Das Gericht begründete das Urteil damit, dass der Geschäftsführer grundsätzlich die Pflicht habe, seinen steuerlichen Pflichten in jeder Situation ordnungsgemäß nachzukommen. Die fehlende Kontrolle bei der Anmeldung der Umsatzsteueranmeldung in diesem Fall bezeichnet das Gericht als grob fahrlässig und nicht entschuldbar.