Umsatzsteuer erst abführen, wenn die Kasse klingelt
Das Finanzministerium plane, die Wirtschaft dauerhaft in Milliardenhöhe zu entlasten, meldet die Berliner Zeitung. Die Umsatzsteuer soll demnach reformiert werden: Unternehmen müssten sie später an den Fiskus überweisen. Der Plan ist allerdings keine Überraschung. Kleine und mittlere Unternehmen sowie Handwerker und Selbstständige profitieren seit der Finanzkrise von dieser Regelung. Sie war bis Ende 2011 befristet. Dass sie nun permanent ins Gesetz geschrieben wird, war seit längerem im Gespräch.
Die große Koalition von Union und SPD hatten die temporäre Erleichterung 2009 beschlossen. Bis dahin konnten nur Unternehmen mit einem Vorjahres-Umsatz von weniger als 250.000 Euro die Umsatzsteuer verspätet ans Finanzamt abführen - nämlich erst dann, wenn eine Rechnung tatsächlich bezahlt wurde. Diese Obergrenze wurde auf 500.000 Euro angehoben.
Normalerweise muss der Fiskus schon bedient werden, wenn die Rechnung geschrieben wird - also unabhängig davon, wann das Unternehmen tatsächlich sein Geld bekommt. Durch die nun geplante Entfristung der Regelung stünde den betroffenen Unternehmen dauerhaft mehr Geld zur Verfügung, weil sie gegenüber dem Finanzamt nicht mehr in Vorleistung treten müssten. Dem Staat entgehen dadurch Einnahmen aus dem Zinseffekt.