Die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen ist durch den Bundestag
Vor kurzem berichteten wir hier auf unternehmenswelt.de vom Beschluss des Bundeskabinetts, die Aufbewahrungsfristen für Steuerunterlagen zu verkürzen. Das Ziel der Regelung ist, durch einen Bürokratieabbau die Wirtschaft und die staatlichen Verwaltungen um jährlich 2,5 Milliarden Euro zu entlasten. Nun wurde der Beschluss vom Bundestag verabschiedet. Damit sollen Rechnungen und ähnliche Unterlagen nur noch bis zu sieben Jahre aufbewahrt werden müssen.
Gegen diese Regelungen stimmten die Grünen und die SPD. Die Regierungskoalition warf den Parteien darauf hin vor, sich gegen eigene Positionen zu stellen. Peer Steinbrück hatte in den "Siegener Thesen" von einer Entlastung des Mittelstandes gesprochen und explizit eine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen erwähnt. Aus der SPD kam daraufhin die Begründung, dass mit der Verkürzung gleichzeitig mehr Steuerfahnder und Betriebsprüfer eingestellt werden müssten, um Steuerausfällen vorzubeugen.
Jetzt müsste das Gesetz nur noch durch den Bundesrat und die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen wäre beschlossene Sache. Genau da ist jedoch der Haken. Einen ähnlichen Gesetzentwurf haben die Länder letztes Jahr abgelehnt und das negative Votum der Grünen und der SPD im Bundestag spricht auch für eine erneute Ablehnung im Bundesrat. Auf lange Sicht wollen aber alle Parteien eine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen, weswegen diese wohl auch langfristig kommen wird. Die Wahrscheinlichkeit, dass dieses noch vor der Bundestagswahl 2013 passieren wird, ist Aufgrund von politischem Geschachere aber eher gering.