StartGeld für Gründer – Der ERP-Gründerkredit
Viele Gründer brauchen für ihre Existenzgründung eine Finanzierung unter 100.000 Euro. Mit dem StartGeld für Gründer, des sog. ERP – Gründerkredits, wird den Banken eine 80%-ige Haftungsfreistellung gewährt.
Ziel ist es, den Banken die Vergabe von kleineren Krediten für Existenzgründer zu erleichtern. Gründerkredite sind im Allgemeinen mit einem größeren Risiko behaftet und zusätzlich ist der Bearbeitungsaufwand recht hoch. Aus diesen Gründen schrecken viele Banken davor zurück, Gründern die notwendigen Kredite zu gewähren.
Jedoch braucht Deutschland die Innovationkraft der deutschen Gründer und hat deswegen das StartGeld aufgestockt. „Deutschland braucht mutige Menschen, die sich selbständig machen. Bei der Suche nach einer Finanzierung stoßen Gründer aber häufig auf Schwierigkeiten. Gründungsfinanzierung bedeutet für die Hausbanken ein hohes Risiko bei häufig kleinteiligem Geschäft. Mit dem „ERP-Gründerkredit - StartGeld“ hat die KfW ein passgenaues Förderangebot, das den Hausbanken die Entscheidung zur Kreditvergabe erheblich erleichtert“, sagt Dr. Axel Nawrath, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe.
Damit nutzt das StartGeld die Garantien des Europäischen Investmentfonds (EIF) und setzten damit das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) der Europäischen Union um.
Das StartGeld für Gründer wird bis zu 3 Jahren bereitgestellt und kann unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Gründungen im Nebenerwerb genutzt werden. Für interessierte Gründer hat die KfW Bankengruppe eine Servicetelefonnummer eingerichtet (01801-241124). Weitere Informationen finden Gründer auf der Webseite der KfW.