Unternehmensform: Umwandlung der Mini GmbH in eine GmbH
Seit Ende 2008 haben Unternehmensgründer die Möglichkeit, die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft als Unternehmensform zu wählen. Dabei handelt es sich um eine Unterform der GmbH, die jedoch nur ein Mindestkapital von einem Euro verlangt und daher auch als 1 Euro- oder Mini GmbH bezeichnet wird. Die UG kann später in eine GmbH umgewandelt werden, jedoch gibt es dabei Einiges zu beachten.
Mit der Mini GmbH soll auch kleinen und mittleren Unternehmen der spätere Einstieg in die Rechtsform der GmbH erleichtert werden. Damit die Mini GmbH in eine GmbH umgewandelt werden kann, muss das Stammkapital eine Höhe von 25.000 Euro aufweisen und auch vollständig auf einem Gesellschafterkonto eingezahlt worden sein, das hat das OLG München in einem Streitfall entschieden.
Eine UG plante die Umwandlung in eine GmbH und meldete die Erhöhung des Stammkapitals per notariellem Beschluss an. Das Geld war jedoch nicht in voller Höhe auf dem Konto eingezahlt worden, sondern angeblich bar vorhanden. Die Folge: Die Umwandlung in die GmbH wurde aufgrund der fehlenden Volleinzahlung durch das Registergericht nicht genehmigt. Dagegen reichte die UG Klage ein. Das Oberlandesgericht gab der Unternehmergesellschaft nicht Recht. Die Richter betrachteten die reine notarielle Ankündigung der Kapitalerhöhung als unzureichend. Die Änderung der Unternehmensform im Handelsregister kann laut Gericht erst erfolgen, wenn eine Volleinzahlung durchgeführt würde (Az.: 31 Wx 149/10).