Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz und was es bringt
Noch Ende 2009 hat der Bundesrat das sogenannte Wachstumsbeschleunigungsgesetz beschlossen, welches jetzt in Kraft treten kann. Für Existenzgründer und bestehende Unternehmen sind dabei die folgenden Punkte relevant:
Bei den GWG (geringwertige Wirtschaftsgüter) wird die Abschreibungsgrenze wieder auf 410 Euro erhöht, d. h. alle Wirtschaftsgüter mit einem Wert von bis zu 410 Euro können direkt im Jahr der Anschaffung abgeschrieben werden. Für alle Wirtschaftsgüter im Wert von 150 - 1.000 Euro kann alternativ auch die Poolabschreibung angewandt werden.
Im Beherbergungsgewerbe gilt bei der Vermietung von Wohn- und Schlafräumen zukünftig ein reduzierter Umsatzsteuersatz von 7%. Es ist zu bezweifeln, dass damit das Ziel erreicht wird, dass Hotels und Pensionen Ihre Leistungen günstiger anbieten werden und somit der Konsum in diesem Gewerbe angekurbelt wird. Realistischer ist die Annahme, dass die Bruttopreise bestehen bleiben und sich die Nettopreise um die reduzierte Umsatzsteuer erhöhen. Damit werden dann insbesondere vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen für geschäftlich bedingte Übernachtungen eine Preissteigerung von ca. 10% erhalten.
Unternehmensübernahmen sollen durch die Senkung der Schenkungs- und Erbschaftsteuer erleichtert werden. Zukünftig werden der Lohnsummenregelung bei der Erbschaftssteuer nur Unternehmen mit über 20 Beschäftigten (bisher lag die Grenze bei 10) unterliegen. Gleichzeitig wird die Haltefrist, in der ein Unternehmen weiterbetrieben werden muss, damit keine Erbschaftssteuer fällig wird, von 7 auf 5 Jahre reduziert. Dies macht Unternehmensübernahmen in vielen Fällen deutlich interessanter als bisher.