Gründung der GmbH im Online-Verfahren
Kostenfreier Businessplan für Gründer
Die EU-Änderungsrichtlinie vereinfacht die Gründung eines Unternehmens entlang verschiedener EU-weiter Rechtsformen. In Deutschland betrifft sie die Onlinegründung einer GmbH. Durch den Wegfall notarieller Beurkundungen in Anwesenheitspflicht, sowie schnellere Bearbeitung durch den Einsatz digitaler Mittel bei insgesamt geringeren Kosten sollen Unternehmer im Gründungsprozess und darüber hinaus unterstützt werden.
- EU-weite Vereinheitlichung des Gesellschaftsrechts zur Stärkung des Binnenmarktes wird forciert
- Kosten- und zeiteffiziente Gründung und Verwaltung von Gesellschaften sowie die Eintragung von Zweigniederlassungen via Online-Verfahren sollen ermöglicht werden (schnellere Bearbeitungs- und Bewilligungszeiträume!)
- Bereitstellung entsprechender Online-Muster als wählbarer Modus soll zur Verfügung gestellt werden, neben maßgeschneiderten Errichtungsakten (um besonders KMU zu unterstützen)
- Anerkennung elektronischer Urkunden; es gilt der „Grundsatz der einmaligen Erfassung“(Punkt 28, S.22)
- Transparente Gebührenordnung in Abhängigkeit der tatsächlich zu erbringenden Dienstleistung wird eingesetzt
- Physische Präsenz vor einem Notar wird hinfällig; stattdessen eID-Verfahren für zweifelsfreie Authentifizierung
- Physische Präsenz soll "nur im Einzelfall vorgeschrieben werden, wenn Anhaltspunkte für einen Verdacht auf Identitätsfälschung oder auf Verstöße gegen die Vorschriften über die Rechts- und Geschäftsfähigkeit und die Befugnis von Antragstellern, eine Gesellschaft zu vertreten, vorliegen".
- Betrugsausschluss des weiteren bei z.b. versuchtem Unternehmensidentitätsdiebstahl durch verpflichtende Mitwirkung von Rechtsanwälten im Zuge einer Legalitätskontrolle innerhalb des Online-Verfahrens zur Absicherung aller Parteien
- EU-weite Online-Register zur Überprüfung von Gesellschafter-Ids (*datenschutzkonform)
Das Europäische Parlament erklärt den Nutzen der Änderungsrichtlinie zum Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren für Unternehmen dahingehend, "um die Gründung von Gesellschaften und die Eintragung von Zweigniederlassungen zu erleichtern und um die Kosten und den Zeit- und Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit diesen Verfahren insbesondere für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) (..) zu reduzieren".
Die Änderungsrichtlinie verspricht Kosten- und Zeiteffizienz bei Gründung oder Verzweigung bereits bestehender Unternehmen mithilfe digitaler Werkzeuge und auf Basis vereinheitlichter Rechtsstandards im internationalen Binnenmarkt. Schnellere Bewilligungen, weniger Verwaltungsaufwand sowie transparente leistungsgerechte Gebühren sollen mit ihr Standard werden.
Bislang ist die Gründung einer GmbH ein administrativ umfangreicher Prozess, der den Bedürfnissen digitalisierter Arbeitsprozesse und der Vernetzung des EU-weiten Binnenmarkts nicht mehr gerecht wird. Durch die EU-Richtlinien-Änderung sollen Unternehmer im gesamten Lebenszyklus von Gründung und Führung ihres Unternehmens digitale Werkzeuge und Verfahren nutzen können.
Die vollständige digitale Antragstellung zur Gründung einer GmbH in Deutschland (neben weiteren EU-länderspezifischen Rechtsformen, vgl. hierzu Anhang IIA, S.81-84) und die Möglichkeit zur digitalen Verwaltung im gesamten Lebenszyklus einer GmbH soll insbesondere KMU administrativ entlasten.
Auch die Behörden selbst profitieren von der geplanten Änderungsrichtlinie. Zwischen 42 Mio. und 84 Mio. EUR jährliche Einsparungen soll durch die vereinheitlichten digitalen Maßnahmen im Gesellschaftsrecht erzielt werden.
Prinzipiell überlässt es die EU ihren Mitgliedsstaaten selbst, ob sie künftig gänzlich digitalisierte Verfahren zur Unternehmensgründung zulassen wollen oder inwiefern neue und alte Antragsformen koexistieren können.
Die von der Änderungsrichtlinie in den einzelnen Ländern betroffenen teils unterschiedlichen Rechtsformen listet die EU in Anhang II A auf S. 81-84. In Deutschland berührt die Änderungsrichtlinie bislang nur die Gründung einer GmbH. Weitere Rechtsformen könnten folgen.
Je nach gewählter Rechtsform unterscheiden sich prinzipiell Gründungskosten, Anmeldeformalitäten, Mindestkapital, Haftung, Besteuerung, innere Organisation, Buchführung und Kapitalbeschaffung.
*Original-Quellen zum Vergleich:
Änderungsrichtlinie Dokument TA 8-2019-04-28
- Standpunktformulierung EU-Parlament auf S. 3-32
- Änderungswortlaut-Empfehlungen zur EU-Richtlinie 2017/1132 auf S.32-80
- Betroffene Rechtsformen EU-weit aufgeschlüsselt auf S. 81-84
Richtlinie (EU) 2017/1132 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Juni 2017 über bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts (Basis-Richtlinie)
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