Pflanzenbau
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Der Pflanzenbau hängt eng mit dem Garten- und Gemüsebau zusammen. Es ist ebenfalls eine landwirtschaftliche Tätigkeit und unterliegt den existenzgründerrelevanten Bedingungen. Beim Pflanzenbau werden auf landwirtschaftlich gewerblich genutzter Fläche Pflanzen oder auch Gemüse angebaut oder gezüchtet. Dabei handelt es sich um Nutz-, Futter- oder Zierpflanzen. Gegebenenfalls vertreibt das Unternehmen die Pflanzen an den Groß- und Einzelhandel oder verkauft es in einem eigenen Blumenladen.
Die Selbstständigkeit im Pflanzenbau muss man beim Gewerbeamt anmelden. Bei Anmeldung gilt man als Unternehmer und muss auch für seine Krankenversicherung selbst aufkommen. Daher ist es wichtig, sich rechtzeitig zu informieren. Der Ansprechpartner für Existenzgründer im Pflanzenbau ist auch die Landwirtschaftskammer. Sie gibt Informationen über Bedingungen, Gründung, Förderung und Weiterbildungsmöglichkeiten, die dort in Anspruch genommen werden können.
Eine weitere wichtige Sache, die der Gründer im Pflanzenbau beachten sollte, sind die steuerlichen Besonderheiten, die allgemein in der Landwirtschaft gelten. Nach Gewerbeanmeldung muss der Unternehmer Formulare vom Finanzamt zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Damit dabei nichts schief geht, empfiehlt es sich einen fachkundigen Steuerberater an der Seite zu haben, der auch die künftige Buchführung im Pflanzenbau übernimmt.