Preisgrenze
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Aus dem Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage ergibt sich der Preis für ein Angebot. Es gilt immer eine bestimmte Preisgrenze. Wenn diese nicht eingehalten wird, kann das zur Insolvenz oder zumindest zu Verlusten führen. Allgemein kann man zwischen der Preisuntergrenze und der Preisobergrenze unterscheiden. Die Preisuntergrenze ist der mindeste Verkaufpreis für ein fertiges Produkt und die Preisobergrenze gibt die höchste Zahlungsbereitschaft für die Produkte wieder.
Nach einer Existenzgründung gibt es eine strategische Preisuntergrenze, die auf das Erfolgspotenzial bezogen die Kosten beinhaltet, die auf lange Sicht für die Entwicklung der Produkte benötigt wird. Die finanzwirtschaftliche Preisgrenze bezieht sich auf die Liquidität von Unternehmen. Hier dient der Preis um die zahlungswirksamen Kosten zu decken, die anfallen, bis das Produkt fertiggestellt ist. Mit der erfolgswirtschaftlichen Preisuntergrenze wollen Unternehmen schließlich ihr Ziel Erfolg erreichen.
Diese erfolgswirtschaftliche Preisgrenze wird festgesetzt, indem auch zusätzliche Aufträge mit einbezogen werden. Ist so ein Auftrag einmalig, müssen nur Grenzkosten berücksichtigt werden, ist er jedoch langfristig angelegt, müssen alle Kosten angesetzt werden. Eine kurzfristige Preisuntergrenze besteht bei einem Produkt genau dort, wo der Deckungsbeitrag Null ist. Die langfristige Preisuntergrenze entspricht den Selbstkosten, das Unternehmen wirtschaftet ohne Verluste.