Reiseveranstalter
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Reiseveranstalter sind Unternehmer, die ihre eigenen Leistungen und die anderer Leistungsträger zu touristischen Angeboten kombinieren und diese auch vermarkten. Diese Angebote, auch als Pauschalreisen bezeichnet, werden vom Reiseveranstalter auf eigenen Namen, auf eigene Rechnung und ebenfalls auf eigenes Risiko angeboten. Der Reiseveranstalter kann eine juristische oder eine natürliche Person sein. Um die im Reisevertrag versprochenen Pflichten zu erfüllen, besteht ihm die Möglichkeit der Hilfe durch andere Leistungsträger.
Das kombinierte touristische Angebot der Reiseveranstalter besteht meist aus den Hauptreiseleistungen der Beförderung der Reisenden und der Beherbergung der Reisenden sowie der Verpflegung und Dienste des Reiseleiters. Abzugrenzen ist der Begriff Reiseveranstalter von dem Reisevermittler und dem Reisebüro. Der Reisevermittler vermittelt die Reiseverträge zwischen den Reisenden und Reiseveranstaltern. Das Reisebüro ist im weiten Sinne ebenfalls ein Reisevermittler und kann außerdem jedoch auch selbst Reisen veranstalten.
Viele Reiseveranstalter bieten ein sehr breites Sortiment von Produkten für die Touristen an, einige andere haben sich mit Spezialangeboten als Nischenveranstalter etabliert. Diese bieten z. B. Studien-, Sprach-, Expeditions- oder Jugendreisen an. Mit der Zeit haben sich aus vielen Einzelunternehmen große Touristikkonzerne zusammengeschlossen. Die traditionellen Abgrenzungen zwischen den verschiedenen Leistungsträgern verschwimmen damit immer mehr. Ist die Rede von der horizontalen Integration, meint man die Erweiterung des Programmes durch verwandte Produkte. Mit der vertikalen Integration wird versucht die gesamte Produktkette Reise zu bündeln und zu vermarkten.