Säumniszuschlag

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Der Begriff Säumniszuschlag bezeichnet eine zusätzliche Abgabe, welche für den Fall der verzögerten Begleichung einer Gebühr, eines Beitrags oder einer Steuer vom Geschäftskonto entrichtet werden muss. Bei Gebühren können die Verwaltungsverfahrensgesetze oft eine Billigkeitsregelung treffen, also die Chance, von der Erhebung von Säumniszuschlag abzusehen. Der Säumniszuschlag für Beiträge und Steuern dagegen entsteht kraft Gesetzes und damit ohne Ermessensfreiheit von Seiten der festsetzenden Behörde.

Der Säumniszuschlag hat zum Ziel, eine zeitnahe Erfüllung der bürgerlichen Zahlungsverpflichtungen zu gewährleisten. Wird den Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachgekommen werden Säumniszuschläge in Form eines Mahnbescheid an den jeweiligen Schuldner versendet, welche auch die entsprechende Verzinsung der Forderungen darlegt. Verspätungszuschläge, Zwangsgelder, Verzinsungen und Mahnkosten sind allerdings vom Begriff Säumniszuschlag abzugrenzen.

Säumniszuschläge im deutschen Verwaltungsrecht können Zuschläge auf Verwaltungskosten, Beiträge oder Steuern sein. Im Rahmen der Existenzgründung sind steuerliche Abgaben in der Regel von Beginn an monatlich oder vierteljährlich an das Finanzamt zu entrichten, wobei hier bestimmte Fristen zu beachten sind. Ohne Einhaltung der Fristen werden Säumniszuschläge fällig und können unter Umständen auch durch den Gerichtsvollzieher vollstreckt werden.