Schadensersatzanspruch
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Mit einem Schadensersatzanspruch soll ein Schaden ausgeglichen werden, der jede Einbuße an Lebens- und Rechtsgütern beinhaltet, welche natürlich unfreiwillig war. Der Anspruch auf Schadensersatz kann sich aus dem Gesetz oder aus einem Vertrag ergeben. Diese Unterscheidung ist im deutschen Zivilrecht getroffen. Um einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen, wird rechtswidriges, schuldhaftes Handeln bzw. Unterlassen vorausgesetzt. Der Anspruch ist auf den Ausgleich eines messbaren Schadens gerichtet. Sind Personen zu Schaden gekommen, besteht ein Anspruch auf angemessenes Schmerzensgeld.
Der gesetzliche Schadensersatzanspruch ist unter anderem im Bürgerlichen Gesetzbuch normiert. Am wichtigsten ist hier das Deliktsrecht, welches sich auf die fahrlässige Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, Eigentum oder Freiheit einer anderen Person bezieht. Weitere Rechte in Bezug auf den Schadensersatzanspruch sind z. B. das Allgemeine Persönlichkeitsrecht, Familienrechte und das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb.
Die Pflicht auf Schadensersatz entsteht ebenfalls, wenn eine Person gegen ein Gesetz verstößt, das den Schutz von Personen zum Zweck hat. Hierunter zählen z. B. Sachbeschädigung, Tötungsdelikte oder Körperverletzung. Der Schadensersatzanspruch kann ebenfalls aus einem Vertrag entstehen, indem Haupt- oder Nebenleistungspflichten verletzt wurden. Für die Nichterfüllung der vereinbarten Leistungspflichten z. B. zwischen Käufer und Verkäufer müssen diese haften. Entweder ein Erfüllungsschaden oder ein Vertrauensschaden sind dann als Pflicht zum Schadensersatz zu erstatten.